Landesinvestitionsförderprogramm (LIP)
Landesinvestitionsförderprogramm – Bremen
Für Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Bremen können vorrangig Investitionsdarlehen im Rahmen des von der EU-Kommission, der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Bremen finanzierten Landesinvestitionsförderprogramms gewährt werden. Für besonders bedeutende Vorhaben können in Einzelfällen auch Zuschüsse gewährt werden.
Wer wird gefördert?
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Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen die im Sachanlagevermögen oder als immaterielles Wirtschaftsgut bilanziert werden:
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Der Investitionsbeginn darf erst nach Antragstellung und Genehmigung des Beginns erfolgen.
Nicht gefördert werden insbesondere:
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(Ausnahme: Mietkauf oder Betriebsaufspaltung bzw. Mitunternehmerschaft)
Wie wird gefördert?
Gewährt werden vorrangig Förderdarlehen unter Einbeziehung der Bremer Aufbau-Bank GmbH. Deren Laufzeit beträgt in der Regel höchstens 10 Jahre bei max. 2 tilgungsfreien Jahren. Die Darlehensverzinsung ist vorhabensabhängig und enthält eine angemessen Zinsverbilligung. Das Darlehen ist auf max. 50 % der förderfähigen Kosten begrenzt.
Für besonders bedeutende Vorhaben können gegebenenfalls im Einzelfall auch Zuschüsse zwischen 7,5 % und 25 % (abhängig von Unternehmensgröße, Investitionsvorhaben und Investitionsort) auf die förderfähigen Investitionen des Sachanlagevermögens gewährt werden. Zusätzlich können eventuell Bonusförderungen für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze für Frauen und zusätzlicher Ausbildungsplätze gewährt werden.
Der Höchstzuschuss ist begrenzt auf max. € 1,25 Mio.
Die Europäische Union unterstützt das Programm mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Hinweis
Der obige Text fasst die Bestimmungen der maßgeblichen Verordnungen und Fördergrundsätze stark verkürzt zusammen. Es empfiehlt sich unbedingt ein ausführliches Beratungsgespräch.
Ein Anspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.












