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Förderprogramme

Landesinvestitionsförderprogramm (LIP)

Landesinvestitionsförderprogramm – Bremen
Für Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Bremen können vorrangig Investitionsdarlehen im Rahmen des von der EU-Kommission, der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Bremen finanzierten Landesinvestitionsförderprogramms gewährt werden. Für besonders bedeutende Vorhaben können in Einzelfällen auch Zuschüsse gewährt werden.

Wer wird gefördert?
  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) bei Investitionen im Rahmen der Gründung, Erweiterung oder Umstrukturierung.
  • Das zu fördernde Unternehmen muss den sogenannte. Primäreffekt erfüllen, das heißt über 50 % des Umsatzes überregional erwirtschaften.
  • In einer so genannten Negativliste sind bestimmte Branchen von der Förderung ausgenommen (z.B. Einzelhandel, Bau- und Beherbergungsgewerbe, Gastronomie, Transport und Lagergewerbe).
  • Mit dem Vorhaben müssen die bestehenden Dauerarbeitsplätze gesichert und neue Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Besonderes Augenmerk gilt wettbewerbsfähigen und qualifizierten Dauerarbeitsplätzen. Die Arbeitsplatzzahl muss dabei um 15 % (oder wenigstens einen Dauerarbeitsplatz) erhöht werden.
  • Die Zweckbindungsfrist für die geförderten Wirtschaftsgüter und Arbeitsplätze beträgt 5 Jahre.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen die im Sachanlagevermögen oder als immaterielles Wirtschaftsgut bilanziert werden:
  • Errichtung neuer und Erweiterung bestehender Betriebsstätten
  • Übernahme stillgelegter oder durch Stilllegung bedrohter Betriebsstätten
  • Investitionsmaßnahmen an besonderen Standorten
  • Investitionsmaßnahmen bei geregelter Unternehmensnachfolge
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte
  • Grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte

Der Investitionsbeginn darf erst nach Antragstellung und Genehmigung des Beginns erfolgen.

Nicht gefördert werden insbesondere:
  • Mehrwertsteuer
  • Ersatzbeschaffungen
  • Fahrzeuge (zum Beispiel PKW, LKW)
  • in der Regel gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis einschließlich € 1.000,00
  • nicht eigenbetrieblich genutzte Wirtschaftsgüter
  • Firmen- und Geschäftswerte
  • immaterielle Wirtschaftsgüter soweit es sich nicht um Standartsoftware handelt
  • geleaste oder gemietete Wirtschaftsgüter

(Ausnahme: Mietkauf oder Betriebsaufspaltung bzw. Mitunternehmerschaft)

Wie wird gefördert?
Gewährt werden vorrangig Förderdarlehen unter Einbeziehung der Bremer Aufbau-Bank GmbH. Deren Laufzeit beträgt in der Regel höchstens 10 Jahre bei max. 2 tilgungsfreien Jahren. Die Darlehensverzinsung ist vorhabensabhängig und enthält eine angemessen Zinsverbilligung. Das Darlehen ist auf max. 50 % der förderfähigen Kosten begrenzt.

Für besonders bedeutende Vorhaben können gegebenenfalls im Einzelfall auch Zuschüsse zwischen 7,5 % und 25 % (abhängig von Unternehmensgröße, Investitionsvorhaben und Investitionsort) auf die förderfähigen Investitionen des Sachanlagevermögens gewährt werden. Zusätzlich können eventuell Bonusförderungen für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze für Frauen und zusätzlicher Ausbildungsplätze gewährt werden.

Der Höchstzuschuss ist begrenzt auf max. € 1,25 Mio.

Die Europäische Union unterstützt das Programm...

Die Europäische Union unterstützt das Programm mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Hinweis
Der obige Text fasst die Bestimmungen der maßgeblichen Verordnungen und Fördergrundsätze stark verkürzt zusammen. Es empfiehlt sich unbedingt ein ausführliches Beratungsgespräch.
Ein Anspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

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    Ansprechpartner

    Arndt Petersen
    T 0421 9600-488
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    arndt.petersen@bab-bremen.de

  • Meier-Buick

    Ina Meier-Buick
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    ina.meier-buick@bab-bremen.de






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