Auslandsniederlassungen
Programmbeschreibung
Zur Intensivierung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen und zur Unterstützung der Bremer Wirtschaft bei der Erschließung von Auslandsmärkten außerhalb der EU, der EWR-Staaten (Norwegen, Liechtenstein, Island) und der Schweiz, sowie der Länder mit offiziellem Kandidatenstatus für den Beitritt zur Europäischen Union unterhält das Land Bremen eine auf die Bedürfnisse von kleinen Unternehmen (KU) zugeschnittene außenwirtschaftliche Programmförderung.
Ziel ist es, die verhältnismäßig hohen Kosten und Risiken von Auslandsengagements für KU durch Gewährung einer finanziellen Förderung auf ein überschaubares Maß zu reduzieren.
Die Europäische Union unterstützt das Programm mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Verwendungszweck
Förderfähige Sach- und Personalkosten in Verbindung mit der Gründung gewerblicher Unternehmensvertretungen (Firmenpools, Repräsentanzbüros, Vertriebsniederlassungen, Tochterunternehmen, u. ä.)
Förderung
50 % der förderfähigen Kosten.
Eine Förderung ist maximal für die Dauer von zwei Jahren möglich.
Nicht gefördert werden Vorhaben, bei denen der Zuschussanteil nicht mindestens 20 % der Projektkosten entspricht.
Förderung in Euro
10.000 €
Hinweis
Alle Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens einzureichen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der "De-minimis-Regelung" der EU.










