Außenwirtschaftsberatung
Programmbeschreibung
Zur Intensivierung der internationen Wirtschaftsbeziehungen und zur Unterstützung der Bremer Wirtschaft bei der Erschließung von Auslandsmärkten außerhalb der EU, der EWR-Staaten (Norwegen, Liechtenstein, Island) und der Schweiz, sowie der Länder mit offiziellem Kandidatenstatus für den Beitritt zur Europäischen Union unterhält das Land Bremen eine auf die Bedürfnisse von kleinen Unternehmen (KU) zugeschnittene außenwirtschaftliche Programmförderung.
Ziel ist es, die verhältnismäßig hohen Kosten und Risiken von Auslandsengagements für KU durch Gewährung eine finanziellen Förderung auf ein überschaubares Maß zu reduzieren.
Die Europäische Union unterstützt das Programm mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Verwendungszweck
Beratungsleistungen für betriebs-, produkt-, leistungs-, beschaffungs-, absatz- sowie investitionsbezogene Auslandsaktivitäten, insbesondere für Länderstudien, Marktuntersuchungen, Auslandskooperationen und Auslandsniederlassungen.
Förderung
50 % der förderfähigen Kosten.
Nicht gefördert werden Vorhaben, bei denen der Zuschussanteil nicht mindestens 20 % der Projektkosten entspricht.
Förderung in Euro
10.000 €
Hinweis
Alle Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens einzureichen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der "De-minimis-Regelung" der EU.










