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Förderprogramme

Starthilfedarlehen

Programmbeschreibung
Der Starthilfefonds ist Bestandteil des beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms (BAP) des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales.
Im Rahmen des Starthilfefonds können Zuwendungen in Form eines "Starthilfedarlehens" für die Existenzgründungen, Existenzsicherung und die Übernahme eines bestehenden Betriebes gewährt werden, auch wenn kein ausreichendes Eigenkapital bzw. keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.
Das Programm will dort unterstützen, wo aufgrund der Betriebsgröße oder des Kapitalbedarfs die klassischen Instrumente der Wirtschaftsförderung nicht greifen und dabei gleichzeitig Arbeitslosen die Chance eröffnen, ihre Arbeitslosigkeit durch den Aufbau einer selbstständigen Existenz zu beenden.
Andere Fördermöglichkeiten sind vorrangig zu nutzen.

Verwendungszweck
Finanzierung von Investitonen für:
Natürliche Personen, insbesondere Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die eine erwerbswirtschaftliche Existenz aufbauen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen wollen.
Kleine Unternehmen aus den Bereichen Handel, Handwerk und Dienstleistungen, wenn diese keine ausreichenden Hilfen zur Finanzierung von Investitionen bekommen können, die der Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen dienen.

Förderung
Ein "Starthilfedarlehen" kann gewährt werden, wenn kein ausreichendes Eigenkapital und keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind. Es werden nur die Investitionen, die im Zusammenhang mit einer Existenzgründung notwendig sind, finanzierut. Der Gesamtfinanzierungsbedarf soll dabei nicht mehr als 100.000 € betragen. Die Höhe des gewährten Darlehens wird im Einzelfall entschieden. Die Höhe ist auch von der Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze abhängig.

Förderung in Euro
Die Höhe der Förderung wird einzelfallbezogen und arbeitsplatzabhängig mit dem Ziel der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung durch die Hausbank festgelegt.

Hinweis
Für zusätzliche Ausbildungsplätze können nach einer aus dem Starthilfefonds geförderten Vollerwerbsexistenzgründung Zuschüsse gewährt werden.

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