Mikrodarlehen
Programmbeschreibung
Der Starthilfefonds ist Betandteil des beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms (BAP) des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales.
Im Rahmen des Programms können Zuwendungen in Form eines Darlehens für die Existenzgründung gewährt werden, auch wenn kein ausreichendes Eigenkapital bzw. keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.
Das Programm will dort unterstützen, wo aufgrund der Betriebsgröße oder des Kapitalbedarfs die klassischen Instrumente der Wirtschaftsförderung nicht greifen und dabei gleichzeitig Arbeitslosen die Chance eröffnen, ihre Arbeitslosigkeit durch den Aufbau einer selbstständigen Existenz zu beenden.
Andere Fördermöglichkeiten sind vorrangig zu nutzen.
Verwendungszweck
Finanzierung von Gründungsvorhaben von natürlichen Personen, insbesondere Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen, die eine erwerbswirtschaftliche Existenz aufbauen wollen.
Förderung
Das "Mikrodarlehen" ist die Stufenkreditvariante des Starthilfefonds und kann in Abgrenzung zu dem klassischen Starthilfedarlehen dann zur Verfügung gestellt werden, wenn der Gesamtfinanzierungsbedarf € 10.000 nicht überschreitet. Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn die Gründer (noch) keine Hausbankbegleitung aufgrund einer fehlenden "Bankhistrorie" bekommen können. Die Vorhaben müssen erkennbar wirtschaftlich erfolgreich sein können und eine dauerhafte Vollerwerbsexistenz realistisch erscheinen lassen.
Förderung in Euro
Die Höhe der Förderung wird einzelfallbezogen festgelegt.
Hinweis
Nach einer erfolgreichen Gründungsphase, aus der ein dauerhafter wirtschaftlicher Erfolg im Sinne einer Vollerwerbsexistenz plausibel dargestellt werden kann, ist es möglich, zum weiteren Wachstum des Unternehmens eine Anschlussfinanzierung aus dem Starthilfefonds zu erhalten.










