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Förderprogramme

Flankierungsdarlehen

Programmbeschreibung
Der Starthilfefonds ist Bestand des beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms (BAP) des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales.
Im Rahmen des Programms können Zuwendungen in Form eines Darlehens für die Existenzgründung im Rahmen einer Unternehmensnachfolge gewährt werden, auch wenn kein ausreichendes Eigenkapital bzw. keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.
Das Programm will dort unterstützen, wo aufgrund der Betriebsgröße oder des Kapitalbedarfs die klassischen Instrumente der Wirtschaftsförderung nicht greifen. Im Vordergrund steht dabei die Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen, insbesondere in klein- und mittelständischen Handwerksbetrieben. Gleichzeitig soll auch Arbeitslosen die Chance eröffnet werden, ihre Arbeitslosigkeit durch den Aufbau einer selbstständigen Existenz im Rahmen einer Unternehmensnachfolge zu beenden.
Andere Fördermöglichkeiten sind vorrangig zu nutzen.

Verwendungszeck
Finanzierung und Existenzgründungen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge für natürliche Personen, insbesondere Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen.

Förderung
Das "Flankierungsdarlehen" kann bei Existenzgründungsvorhaben im Rahmen einer Unternehmensnachfolge Finanzierungsmittel bereitstellen, wenn der Gesamtfinanzierungsbedarf nicht mehr als 250.000 € beträgt. Das Darlehen soll Unternehmensnachfolgen in den Fällen erleichtern, wo Eigentümer kleiner oder mittlerer Betriebe keinen Nachfolger innerhalb der Familie haben und Arbeitnehmer des jeweiligen Betriebes oder andere Interessierte das Unternehmen kaufen möchten, jedoch nicht über das notwendige Eigenkapital bzw. Sicherheiten verfügen.

Förderung in Euro
Die Höhe der Darlehensförderung wird im Einzelfall abhängig von der Anzahl der gesicherten Arbeitsplätze und abhängig von den Anforderungen der Kreditinstitute hinsichtlich Eigenkapital und Sicherheiten und nach Einbeziehung weiterer Fördermöglichkeiten festgelegt.

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