Der BAB-Museumsraum mit einem roten Baum im Vordergrund und einem Mann im Hintergrund

Landesbürgschaften

Wir verbürgen uns für Ihren Erfolg

Im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen bürgen wir im eigenen Namen für Kredite an vertrauenswürdige Kreditnehmer. Voraussetzung: Es handelt sich um tragfähige Vorhaben, die im besonderen Interesse des Landes Bremen liegen.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen
  • Sonstige Einrichtungen der Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen
  • Freiberuflich Tätige mit Sitz im Land Bremen
  • Idealvereine mit Sitz im Land Bremen
  • Nicht gewerblich tätige Einrichtungen mit Sitz im Land Bremen

Wie wird gefördert?

Art, Höhe und Laufzeit 

  • Ausfallbürgschaften mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag
  • maximal 80 %  für Wirtschaftsunternehmen
  • entsprechend des Finanzierungszwecks maximal 15 Jahre

Kosten der Bürgschaftsübernahme

Für die Bearbeitung und Übernahme einer Bürgschaft berechnen wir: 

  • Antragsentgelt in Höhe von 1 v. H. der beantragten Bürgschaftssumme
  • Verwaltung der Bürgschaft 0,75 v. H. p.a. des Bürgschaftsbetrages

Was kann verbürgt werden?

  • Kredite für Investitionen
  • Betriebsmittelkredite und Avalkredite
  • Kredite zur Refinanzierung und Konsolidierung eines Unternehmens

Grundsätze für die Übernahme von Bürgschaften 

  • Richtlinien der Freien Hansestadt Bremen vom 1. Februar 2019
  • Kreditrückzahlung ist bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der vereinbarten Zahlungstermine zu erwarten
  • Alle ihm zumutbaren Sicherheiten sind vom Kreditnehmer zu bestellen
  • Kein Rechtsanspruch auf Übernahme einer Bürgschaft 

Antragsstellung

Antrag über Ihre Hausbank:
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft über Ihre Hausbank. Diese reicht ihn dann bei uns ein.