Der BAB-Museumsraum mit einem roten Baum im Vordergrund und einem Mann im Hintergrund

Entwicklung für die Luft- und Raumfahrt (LuRaFo)

Den Innovationsmotor fördern

Fünfte Ausschreibung: Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2020

Ab sofort können Projektskizzen bei der BAB bis zum 02.06.2022 eingereicht werden. Alle weiteren Informationen zum Verfahren in der Ausschreibung.

Die Luft- und Raumfahrt ist ein wichtiger Innovationsmotor. Mit dem "Bremer Luft- und Raumfahrtforschungsprogramm 2020" möchten wir - im Auftrag des Landes Bremen - insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen der Luft- und Raumfahrt bei der Entwicklung neuer Produkte und Lösungen unterstützen, um ihre Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Ziel ist es, die Entwicklung neuer Produkte, Instrumente und Lösungen mit regionalwirtschaftlicher Relevanz zu beschleunigen, die zu umweltverträglicheren Luft- und Raumfahrtsystemen beitragen und so die nachhaltige, strukturelle Entwicklung des Technologiestandortes Land Bremen unterstützen.

Nach erfolgreichem Ablauf der ersten Ausschreibungen 2016, 2018 und 2019 sind innovative Projekte in der Umsetzung und zum Teil bereits erfolgreich abgeschlossen.

Dieses Programm wird mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ko-finanziert.

Wer wird gefördert?

  • Insbesondere kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) aus dem Bereich der Luft- und Raumfahrt und angrenzender Technologiefelder
  • Bremische Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung als Kooperationspartner eines Unternehmens im Rahmen anwendungsbezogener FuE-Verbundprojekte

Wie wird gefördert?

Mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50 % der Kosten für:

  • Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal
  • Instrumente und Ausrüstung (sofern im Einzelfall größer 500,-€)
  • Auftragsforschung, Beratung und Dienstleistungen (sofern im Einzelfall größer 500,-€)
  • Sonstige Betriebskosten wie Materialkosten, Teilnahmegebühren für Veranstaltungen sowie Kosten für Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte (sofern im Einzelfall größer 500,-€)

Bei Forschungseinrichtungen können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten gefördert werden. Darüber hinaus wird für Forschungseinrichtungen eine Gemeinkostenpauschale zur Deckung der weiteren Kosten gewährt, die ebenfalls unmittelbar durch das Vorhaben entstehen.

Was wird gefördert?

  • Projektkosten für FuE-Vorhaben (primär werden Verbundvorhaben aus Wirtschaft und Wissenschaft gefördert) der experimentellen Entwicklung und industriellen Forschung sowie Durchführbarkeitsstudien aus dem Bereich der Luft- und Raumfahrt
  • Projekte aus den Bereichen Maritime Wirtschaft, Logistik, Automotive, Wind, Energie, Umwelt und Soziales mit einem Bezug zu Luft-, Raumfahrt und Raumfahrtanwendungen sind in diesem Programm explizit zugelassen und erwünscht.

Voraussetzungen / Grundsätze

  • Unternehmenssitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
  • Projektbeginn erst nach Antragstellung und Genehmigung
  • es werden neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt
  • es besteht ein technisches und finanzielles Risiko
  • das Projekt ist regionalwirtschaftlich relevant
  • das Projek verspricht mittelfristig einen wirtschaftlichen Erfolg
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht

Die Umsetzung des Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2020 erfolgt im Rahmen des EFRE-Programms Land Bremen 2014-2020 (Operationelles Programm Bremen 2014-2020 für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung Investitionen in Wachstum und Beschäftigung).

Antragsstellung

  • Beratung: Beratung, Begutachtung, Bewilligung, Begleitung und Evaluation durch die BAB. Vereinbaren Sie gerne eine individuelle Beratung zum Förderprogramm mit uns.
  • Vorbereitung:
    • Einreichen einer Projektskizze während der Ausschreibungsfrist bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH (Projektträger)
    • Aufforderung zur Antragstellung durch die BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
  • Antrag stellen:
    • Einreichung der Projektbeschreibung und
    • Förmlicher Antrag
  • Antragsentscheidung: Zu Ihrem Antrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von uns

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