Der BAB-Museumsraum mit einem roten Haus im Vordergrund und einer Frau und kleinem Mädchen im Hintergrund

Neubaukredite klassische Wohnraumförderung

Energieeffiziente und bezahlbare Mietwohnungen

Bezahlbare Mietwohnungen sind ein rares Gut, und dies soll geändert werden. Dafür stellen wir zinsverbilligte Darlehen und Kostenzuschüsse bereit um Energieeffiziente und bezahlbare Mietwohnungen zu schaffen.

Wer wird gefördert?

  • Natürliche und juristische Personen 

Wie wird gefördert?

mit zinslosem Darlehen für 30 Jahre und Kostenzuschuss.

  • Kostenzuschuss bis 25.000 € je Wohneinheit
  • Bis zu 135.000 €  Darlehen je Wohneinheit
  • Höchstens bis zu 80 v. H. der Gesamtkosten (Kosten des Baugrundstücks, des Gebäudes und Baunebenkosten)
  • Die Fördermittel werden aus Bundes- und Landesmitteln finanziert.

Was wird gefördert?

  • der Neubau von Wohnraum mit mehr als zwei Mietwohnungen oder von Mietreihenhäusern.

Voraussetzungen:

  • Energieniveau mindestens Effizienzhaus-Standard 40
  • Barrierefreiheit gemäß Brem LBO nach DIN 18040-2
  • Eigenleistung in Höhe von mind. 15 v. H. der Gesamtkosten
  • Vermieten der Wohnungen an Berechtigte
  • Anfangsmiete (monatlich netto/kalt) bei Erreichen des Effizienzhaus-Standards 40 max. 6,80 €/m²
  • Dauer der Zweckbestimmung 30 Jahre
  • 20 v.H. der geförderten Wohnungen sollen an Menschen vermietet werden, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Gelingt dies nicht, ist eine entsprechende Zahl anderer Wohnungen an diese Gruppe zu vermieten (Belegungsbindung).
  • Grundbuchliche Absicherung des Förderungsdarlehens innerhalb von 85% der Gesamtherstellungskosten


Auskünfte über bautechnische Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie bei:
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung - Referat 73 -, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
(Jan-Niclas Döpkens Tel. 0421/361-95074)

Antragsstellung

  • Beratung: Vereinbaren Sie bei Beratungsbedarf zum Förderprogramm gerne einen Termin mit uns.
  • Vorbereitung: Vor Baubeginn ist die Einbeziehung des Bauvorhabens in die Förderung formlos bei Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung - Referat 73 -, Contrescarpe 72, 28195 Bremen (Herrn Döpkens, Tel. 0421/361 95074) zur Prüfung der Förderungswürdigkeit anzumelden. Zusätzlich wird neben der technischen Prüfung eine Bonitätsprüfung von der Bremer Aufbau-Bank GmbH durchgeführt.
  • Antrag stellen: Bitte kontaktieren Sie uns damit wir Ihnen die Antragsunterlagen zusenden können und füllen Sie diese anschließend aus.
  • Unterzeichnung des Fördervertrages: Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erfolgt die Unterzeichnung des Förderungsvertrages.
  • Mittelabruf: Bei Bedarf können Sie die Mittel bei uns abrufen.

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