Förderaufruf für das Zentrale Umsetzungsprogramm zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Projektskizzen können noch bis zum 04.09.2026 bei der BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven gestellt werden.

Gemeinsame Pressemitteilung mit der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Bremen, 24. Juli 2026. Mit dem Zentralen Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP-Klimaanpassung) fördert das Land Bremen Vorhaben, die einen wirksamen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels leisten. Ziel des Programms ist es, die Resilienz und Zukunftsfähigkeit der Freien Hansestadt Bremen sowie der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zu stärken. Durch gezielte Maßnahmen sollen die Kommunen frühzeitig auf die Herausforderungen des Klimawandels vorbereitet und ihre Anpassungsfähigkeit nachhaltig verbessert werden.

Gefördert werden investive Maßnahmen wie Hochwasserschutz, Hitzevorsorge, Projekte der Schwammstadt und Klimaresiliente Infrastruktur. Darüber hinaus werden auch Planungsleistungen wie Machbarkeitsstudien und Konzeptentwicklung sowie Bildung und Sensibilisierung zum Beispiel Kampagnen, Schulungen und Bürgerbeteiligungsformate gefördert. Die Förderung beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, die Mindestinvestitionssumme liegt in der Regel bei 100.000 €. Die Fördermittel werden von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen zur Verfügung gestellt, durch die Europäische Union kofinanziert und über die BAB – Die Förderbank vergeben.

Henrike Müller, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, betont die Bedeutung des Programms: „Mit dem Zentralen Umsetzungsprogramm Klimaanpassung schaffen wir die Voraussetzungen, um frühzeitig wirksame Maßnahmen umzusetzen und Bremen sowie Bremerhaven widerstandsfähig für die Zukunft aufzustellen. Jeder Euro, den wir heute in Klimaanpassung investieren, trägt dazu bei, Schäden zu vermeiden und die Lebensqualität der Menschen dauerhaft zu sichern.“

Auch Ralf Stapp, Vorsitzender der Geschäftsführung der BAB, begrüßt den Förderaufruf: „Klimaanpassung ist längst keine Zukunftsaufgabe mehr, sondern eine Notwendigkeit der Gegenwart. Das Förderprogramm bietet die Chance, gute Ideen in konkrete Projekte zu überführen. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen heute angestoßen werden, damit sie morgen ihre volle Wirkung entfalten können.“

Antragsberechtig sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie nichtwirtschaftliche und gemeinnützige Vereine. Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren. Im ersten Schritt wird eine Projektskizze bei der BAB eingereicht und entsprechend bewertet. Bei positiver Bewertung folgt die Aufforderung zur Stellung eines Vollantrags. Die Genehmigung der Projekte soll bis Ende 2026 erfolgen. Projekte müssen spätestens bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein.

Weitere Informationen zum Programm wie den Förderaufruf und eine Vorlage für die Projektskizze finden Sie auf der Website der BAB unter www.bab-bremen.de/zup.