Der BAB-Museumsraum mit einem roten Baum im Vordergrund und einem Mann im Hintergrund

Beratungskostenzuschuss (im Rahmen des LIP)

für KMU im Land Bremen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die im Rahmen des Landesinvestitionsförderprogramms (LIP 2014) grundsätzlich förderfähig sind, können Zuschüsse für volkswirtschaftlich förderwürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Beratungsmaßnahmen erhalten.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte im Land Bremen, die im Rahmen des LIP 2014 grundsätzlich förderfähig sind

Wie wird gefördert?

  • Zuschüsse für die förderwürdigen externen Beratungskosten / Honorarkosten  (Reisekosten und sonstige Auslagen des Beraters sind ausgeschlossen)
  • Förderquote bis zu 50 %
  • Zuschusshöhe maximal 15.000,00 € (netto) pro Projekt

Was wird gefördert?

  • Förderwürdige externe Beratungsleistungen zu Unternehmensgründungen und zur Unternehmensfortführung
  • Beratungen zu den Konzepten müssen für das Unternehmen von Gewicht sein und sich von der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich abheben (z. B. wirtschaftliche, technologische, finanzielle Probleme, insbesondere im Zusammenhang mit Existenzgründungen, Umweltschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Einführung neuer Technologien)
  • Nicht gefördert werden: Beratungsleistungen, die sich auf bauliche, technische oder steuerberatende Leistungen sowie auf allgemeine Rechtberatung oder Fördermittelberatung beziehen

Voraussetzungen/Grundsätze:

  • Betriebsstätte im Land Bremen
  • Beratungsmaßnahme muss zum Antragszeitpunkt nach Art und Umfang hinreichend bestimmt sein
  • Mit dem Vorhaben darf erst nach Antragstellung und Genehmigung begonnen werden
  • Der Beratungszeitraum soll maximal 3 Monate betragen
  • Beratungskosten von verbundenen, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen / Personen können nicht gefördert werden
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht

Antragsstellung

  • Vorbereitung: Informieren Sie sich zur LIP-Beratungsförderung im Merkblatt zum Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) – Anhang 5.
  • Beratung: Vor Antragstellung beraten wir Sie gerne ausführlich und projektbezogen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt zu uns auf.
  • Antrag stellen: Nach dem Beratungsgespräch stellen wir Ihnen die Antragsunterlagen zur Verfügung, erläutern sie Ihnen und begleiten Sie im gesamten Antragsprozess. Den Antrag stellen Sie direkt bei uns
  • Antragsentscheidung: Zu Ihrem Antrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von uns.

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