Für Unternehmen, die unter den Folgen der Corona Krise leiden, stellt das Land Bremen zusätzlich begrenzte Mittel aus dem Bremen-Fonds zur Verfügung. Diese Unterstützung kann von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die derzeit eine negative Bonitätsveränderung erleben, jedoch ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell haben.
Die Bereitstellung der Mittel aus dem Corona Mittelstandsfonds erfolgt über die BAB – Die Förderbank und ihre 100%ige Tochtergesellschaft, die BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH (BBM).
Hierbei werden zwei grundsätzliche Ziele über den CMF verfolgt:
Das Land Bremen hilft mit dem CMF, existenzbedrohende Folgen für die betroffenen Unternehmen und negative Auswirkungen auf die bremische Wirtschaft abzumildern.
Kredite als Liquiditätsabsicherung
Typisch stille Beteiligung als Rekapitalisierungsmaßnahme
Achtung: Die Verträge können nur bis zum 31.12.2022 geschlossen werden. Bitte beantragen Sie die Mittel rechtzeitig und planen einen gewissen Vorlauf ein!
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung
Ein Antrag ist schriftlich zu stellen.
Bitte schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. In einem anschließenden persönlichen Gespräch ermitteln wir Ihren Bedarf und leiten den weiteren Antragsprozess ein.