Der BAB-Museumsraum mit einem roten Baum im Vordergrund und einem Mann im Hintergrund

Landesinvestitionsförderprogramm (LIP)

Für Unternehmen, die im Land Bremen investieren wollen

Investitionen, die Arbeitsplätze sichern oder schaffen, sind für das Land Bremen besonders wichtig. Mit zinslosen Darlehen und Zuschüssen (bei besonders förderwürdigen Vorhaben) können wir im Rahmen der LIP-Investitionsförderung Ihr Investitionsvorhaben unterstützen.

Sie wollen ein Unternehmen gründen, eine Betriebsstätte errichten oder Ihr Unternehmen erweitern? Wir prüfen gerne inwieweit Ihr Vorhaben förderfähig ist. Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich kostenlos beraten!

Dieses Programm wird zum Teil mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ko-finanziert.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU)
  • Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen
  • Ausgenommen sind bestimmte Branchen, wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergungsgewerbe, Unternehmensberatungen und Handelsvertretungen

Wie wird gefördert?

Förderdarlehen
Das LIP gewährt vorrangig zinsverbilligte Förderdarlehen

  • Hohe Zinsvergünstigungen, im besten Fall zinsloses Darlehen
  • Bis zu 2 tilgungsfreie Jahre
  • Zinsverbilligung bis zu 10 Jahre - Kreditlaufzeit kann länger sein
  • Darlehenshöhe bis zu 50 % der förderfähigen Kosten

Zuschüsse
Für besonders bedeutende Vorhaben können im Einzelfall ergänzend zum Förderdarlehen (oder alternativ) nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Die Gesamtförderung aus Zinsvorteil des Darlehens und Zuschüssen kann je nach Unternehmensgröße, Investitionsvorhaben und -ort

  • zwischen 7,5 % und 20% (in Bremerhaven bis zu 30%) auf die förderfähigen Investitionskosten betragen
  • eine Bonusförderung (Zuschüsse) für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze für Frauen und / oder Ausbildungsplätze ist möglich

Welche Investitionsvorhaben werden gefördert?

  • Gründungen / Errichtung einer Betriebsstätte
  • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion oder grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsprozesses
  • Übernahme stillgelegter oder durch Stilllegung bedrohter Betriebsstätten
  • Verlagerung aus stadtentwicklungspolitischen Gründen
  • Investitionen in den Umweltschutz (Umweltschutzbeihilfen), die über bestehende Gesetze/Normen hinaus gehen

Was wird gefördert?

  • Investitionen in neue Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (z.B. Grundstücke, bauliche Maßnahmen, Einrichtung, Ausstattung, Maschinen, Standardsoftware)
  • Nettokosten (Beträge ohne Mehrwertsteuer)
  • Nicht gefördert werden: Fahrzeuge, geringwertige Wirtschaftsgüter (< 1.000 €), Firmenwerte und (i.d.R.) gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungen

Voraussetzungen/Grundsätze:

  • Betriebsstätte im Land Bremen
  • Investitionsbeginn erst nach Antragstellung und Genehmigung bei / durch
    • BAB Bremer Aufbau Bank GmbH (für Bremer Unternehmen) bzw.
    • BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (für Bremerhavener Unternehmen)
  • Gewährung von Förderdarlehen erfolgt auf Basis des Bescheides nach eigenständiger Kreditprüfung
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht

Antragsstellung

  • Vorbereitung: Idealerweise haben Sie bereits einen ersten groben Investitionsplan
  • Beratung: Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine individuelle Beratung zum Förderprogramm mit uns
  • Antrag stellen: Nach dem Beratungsgespräch stellen wir Ihnen die Antragsunterlagen zur Verfügung, erläutern sie Ihnen und begleiten Sie im gesamten Antragsprozess. Den Antrag stellen Sie direkt bei uns
  • Antragsentscheidung: Zu Ihrem Antrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von uns.

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