Qualifizierungsbonus

Qualifizierungsbonus für Beschäftigte
Durch den „Qualifizierungsbonus für Beschäftigte“ können Menschen, die in Bremen wohnen und eine Weiterbildung machen wollen, finanzielle Unterstützung erhalten. Mithilfe der Förderung sollen Personen motiviert werden, eine abschlussbezogene Fortbildung zu beginnen und erfolgreich abzuschließen.

Ziele:

  • Stärkung der individuellen Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung
  • Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der bremischen Wirtschaft

Wer wird gefördert?

Beschäftigte im Sinne von § 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III, die 

  • an einer nach dem Qualifizierungschancengesetz geförderten abschlussbezogenen Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen

und

  • über einen gültigen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit verfügen.

Wie wird gefördert?

mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.

  • Der Qualifizierungsbonus beträgt 200,00 Euro für jeden begonnenen Monat der Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme.

Was wird gefördert?

  • Die geförderte Qualifizierungsmaßnahme muss abschlussbezogen sein und zu einem anerkannten Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder den Schulgesetzen des Bundes oder der Länder führen.
  • Teilqualifzierungen sind nicht förderfähig.

Voraussetzungen:

  • Der Antrag ist vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme zu stellen.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung liegt ein gültiger Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes vor.
  • Der Hauptwohnsitz oder der Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Antragstellung liegt im Land Bremen.
  • Die Zuwendungsempfänger:innen sind verpflichtet, nach Abschluss oder Abbruch der Qualifizierungsmaßnahme unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Erhalt, den Teilnahmenachweis des Bildungsträgers sowie das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Verwendungsnachweis für den Qualifizierungsbonus" direkt bei uns einzureichen. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, wird die Auszahlung des Qualifizierungsbonus eingestellt und es werden bereits gezahlte Beträge zurückgefordert. 

Antragsstellung

  • Beratung: Vereinbaren Sie bei Beratungsbedarf zum Förderprogramm gerne einen Termin mit uns.
  • Vorbereitung: 
    • Besitz eines gültigen Bildungsgutscheins
    • Die Antragsstellenden müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ist nicht ausreichend.
  • Antrag stellen: Den Antrag stellen Sie direkt an uns. Füllen Sie die in der Dokumentenübersicht aufgeführten Antragsdokumente aus und fügen Sie die Anlagen hinzu - gerne gehen wir mit Ihnen den Antrag durch, um sicherzustellen, dass dieser vollständig ist und die Bearbeitung somit ungehindert erfolgen kann.
  • Zuwendungsbescheid: Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erfolgt der Erlass des Zuwendungsbescheids.
  • Mittelabruf: Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus auf das von den Antragsstellenden im Antragsformular angegebene Konto. Bei vorzeitigem Abbruch oder vorzeitiger Beendigung der Qualifizierungsmaßnahme endet die Zahlung des Qualifizierungsbonus mit Ablauf des Monats, in dem die Teilnahme beendet wurde.
  • Verwendungsnachweis: Unverzüglich nach Abschluss oder Abbruch der Qualifizierungsmaßnahme, spätestens jedoch vier Wochen nach Erhalt, ist der Teilnahmenachweis des Bildungsträgers sowie das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Verwendungsnachweis für den Qualifizierungsbonus" direkt bei uns einzureichen. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, wird die Auszahlung des Qualifizierungsbonus eingestellt und es werden bereits gezahlte Beträge zurückgefordert.