Individuelle Refinanzierungen: unser Vorteil = Ihr Vorteil
Um Unternehmen bei großen Investitionsvorhaben zu entlasten, stellen wir unseren Refinanzierungsvorteil über die Geschäftsbanken den Endkreditnehmern zur Verfügung.
Weil wir im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen arbeiten, übernimmt diese durch Landesgesetz die Haftung für die Verbindlichkeiten der BAB – im Einklang mit der sogenannten „Brüsseler Verständigung II“ von 2002. Den durch die staatliche Haftung gegebenen Refinanzierungsvorteil stellen wir unmittelbar in den Dienst unseres Förderauftrags.
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Ansgar Wilhelm
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