Landesinvestitionsförderprogramm (LIP): Für Unternehmen, die im Land Bremen investieren wollen
Investitionen, die Arbeitsplätze sichern oder schaffen, sind für das Land Bremen besonders wichtig. Mit zinslosen Darlehen und Zuschüssen (bei besonders förderwürdigen Vorhaben) können wir im Rahmen der LIP-Förderung Ihr Investitionsvorhaben unterstützen.
Sie wollen ein Unternehmen gründen, eine Betriebsstätte errichten oder Ihr Unternehmen erweitern? Wir prüfen gerne inwieweit Ihr Vorhaben förderfähig ist. Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich kostenlos beraten!
Dieses Programm wird zum Teil mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ko-finanziert.
Wer wird gefördert?
Welche Investitionsvorhaben werden gefördert?
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Förderdarlehen
Das LIP gewährt vorrangig zinsverbilligte Förderdarlehen
Zuschüsse
Für besonders bedeutende Vorhaben können im Einzelfall ergänzend zum Förderdarlehen (oder alternativ) nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden
Die Gesamtförderung aus Zinsvorteil des Darlehens und Zuschüssen kann je nach Unternehmensgröße, Investitionsvorhaben und -ort
Grundsätze:
Dokumente/Informationsmaterial:
Um Dokumente am Bildschirm ausfüllen zu können, müssen sie mit dem Programm Adobe Reader geöffnet werden. Dazu mit der rechten Maustaste auf den Link klicken -> Ziel speichern unter. Das abgespeicherte Dokument dann mit Adobe Reader öffnen.
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Stephan Limberg
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Ina Meier-Buick
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Dr. Jennifer Schweiger
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Zuständig für Bremerhaven