BAB Mikrokredit

Eine Finanzierung ist nicht immer einfach. Mit dem Mikrokredit erhalten Existenzgründer:innen und Kleinunternehmen im Land Bremen einen Kredit, der einen geringen Kapitalbedarf bis zu 125.000 Euro deckt. Dabei begleitet der Mikrokredit Finanzierungsbedarfe von Gründungsvorhaben, bestehenden Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen – unabhängig von der Branche und vor allem bei Vorhaben mit eher geringem Kapitalbedarf und einer schwachen Bonität. Wenn eure Hausbank eine Finanzierung ablehnt, weil zum Beispiel kein oder nur wenig Eigenkapital bzw. keine (ausreichenden) Sicherheiten vorhanden sind, dann sprecht uns an.

Dieses Programm wird mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung/EFRE-Darlehenfonds oder aus Mitteln der KfW (ERP-Gründerkredit StartGeld) kofinanziert.

Wer kann gefördert werden?

Natürliche Personen, freiberuflich Tätige, kleine Unternehmen.

Was kann gefördert werden?

Finanziert werden können

  • Investitionen- und projektbezogene Betriebsmittel, die mit der Gründung oder der Übernahme des Kleinunternehmens/einer freiberuflichen Existenz zusammenhängen,
  • Investitionen und projektbezogene Betriebsmittel für die weitere Entwicklung, den Ausbau oder die Erweiterung eines bestehenden Kleinunternehmens/einer freiberuflichen Existenz,
  • Vorhaben mit einem Gesamtkapitalbedarf bis zu 125.000 Euro.

Finanziert wird in der Regel das fehlende Kapital, wenn die Hausbank die Finanzierung nicht begleitet.

Wie kann gefördert werden?

Mit Krediten aus Mitteln der BAB – die Förderbank für Bremen und Bremerhaven oder aus Mitteln der KfW (ERP-Gründerkredit StartGeld). Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre bei einer tilgungsfreien Zeit von bis zu 2 Jahren. Der Zinssatz beträgt derzeit für die Mittel der BAB 2,50 %. Der Zinssatz für die KfW Mittel (ERP Gründerkredit StartGeld) ist hier zu finden.

Grundsätze der Kreditvergabe:

  • Betriebssitz und zu finanzierendes Vorhaben befinden sich im Land Bremen.
  • Andere Fördermöglichkeiten sind vorrangig zu nutzen.
  • Förderantrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.