Corona-Hilfen

Die Corona-Hilfen im Überblick

Detailinformationen sind auf den Programmseiten zu finden.

+++Corona-Hilfe-Ticker+++

Detailinformationen sind auf den Programmseiten zu finden

22.07.2026:

  • Werden fehlende oder unvollständige Unterlagen nachgefordert, wird nur noch einmalig eine Frist von 21 Tagen zur Nachreichung gesetzt. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Entscheidung auf Grundlage der dann vorliegenden Aktenlage. Durch die Firstverkürzung reduziert sich die Anzahl der Bearbeitungsschritte und die Verfahren können insgesamt effizienter abgewickelt werden. Darüber hinaus werden derzeit weitere Verfahrensanpassungen geprüft, die zu einer Prozessverschlankung und Reduzierung des Verwaltungsaufwands beitragen.

31.12.2025:

  • Alle Fristen für Hilfsprogramme und Rückmeldeverfahren sind abgelaufen. Noch offene Vorgänge werden weiter abgearbeitet.

25.11.2024:

  • Für die Corona-Soforthilfen ist auf Initiative des Bundes ein Rückmeldeverfahren durchzuführen, für das wir Ihre Mithilfe benötigen. Wenn Sie von der Bremer Aufbau-Bank GmbH angeschrieben worden sind, müssen Sie bitte im Rahmen des Rückmeldeverfahrens bis zum 31.01.2025 erklären, ob Sie die ausgezahlten Corona-Soforthilfen in voller Höhe benötigt haben. Hier kommen Sie zum Rückmeldeverfahren: www.bab-rueckmeldeverfahren.de.

02.05.2024:

  • Hinweis: Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023. Sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde, ist die Schlussabrechnung bis spätestens 30. September 2024 einzureichen.

15.08.2023:

  • Fristverlängerung: Einreichung der Schlussabrechnung sowie die Antragstellung auf Verlängerung der Einreichungsfrist ist für beide Pakete bis zum 31.10.2023 (zuvor 31.08.2023) möglich. 

08.08.2023:

  • Einreichung der Schlussabrechnung sowie die Antragstellung auf Verlängerung der Einreichungsfrist ist für beide Pakete bis zum 31.08.2023 möglich
  • Frist für die Einreichung der Endabrechnung über prüfende Dritte: Verstrichen
  • Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung für die Härtefallhilfen Corona: Verstrichen
  • Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung für das Aufstockungsprogramm Corona: Verstrichen

28.02.2023: Endabrechnung für alle Neustarthilfen

  • Fristende für Einreichung über prüfende Dritte: 31.03.2023
  • Fristende für Einreichung über Direktantrag: Verstrichen
  • Frist für Rückzahlungen: 6 Monate ab Datum des Schlussbescheids

17.01.2023: der Einreichungstermin für die Schlussabrechnungen für

  • Überbrückungshilfen Corona
  • Härtefallhilfe Corona und
  • Aufstockungsprogramm Corona

wurde auf den 30.06.2023 verschoben.