28.10.20 - Jann Raveling
Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen verfügbar

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Mit den „Überbrückungshilfen“ bietet die Bundesregierung
Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen. Nach der ersten
Phase startet von September bis Dezember 2020 das Programm „Überbrückungshilfe
II“.
Die Überbrückungshilfen sind insgesamt mit einem Volumen
von 25 Milliarden Euro ausgestattet. Sie richten sich an Soloselbstständige und
Angehörige der freien Berufe (im Haupterwerb), Kleinunternehmen, den
Mittelstand und auch an gemeinnützige
Unternehmen und Organisationen.
Wie hoch ist die Förderung?
Sie kann bis zu 200.000 Euro betragen (50.000 Euro pro Monat).
Wichtig: Die Höhe der Hilfe richtet sich nach dem Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Die Überbrückungshilfe gewährt in diesem Zeitraum einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von:
- 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch
- 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
- 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30%
Die genauen Bedingungen können Sie auch auf dieser Seite eingesehen werden: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Wie bereits in der ersten Phase des Programms können Sie
die Überbrückungshilfe ausschließlich über Ihre Wirtschaftsprüfung, Buchprüfung,
Steuerberatung oder Rechtsanwaltskanzlei beantragen.
Welche Unternehmen können diese beantragen?
Für welche Zwecke können die Gelder genutzt werden?
Wie in den bisherigen Programmen auch sind sie für betriebliche Fixkosten (zum Beispiel gewerbliche Miete) vorgesehen. Für Lohnkosten, private Entnahmen oder variable Betriebsmittel können sie nicht verwendet werden.
Muss eine fälschlich gezahlte Förderung zurückgezahlt werden?
Am Ende des Zeitraums findet eine Prüfung durch Ihre Wirtschaftsprüfung, Buchprüfung, Steuerberatung oder Rechtsanwaltskanzlei statt. Sollte der tatsächliche Umsatz in den drei Monaten höher sein als angegeben, müssen Gelder wieder zurückgezahlt werden.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Die Überbrückungshilfe können Sie ausschließlich über die eigene Wirtschaftsprüfung, Buchprüfung, Steuerberatung oder Rechtsanwaltskanzlei beantragen. Diese haben alle erforderlichen Informationen und Hinweise, die für eine erfolgreiche Beantragung nötig sind.Wir empfehlen Ihnen, Kontakt zu einem Fachbüro aufzusuchen.
Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel bei der Steuerberaterkammer Bremen: https://www.stbkammer-bremen.de/ oder dem Wirtschaftsprüferverband.