Im Rahmen der Ereignisse rund um den Ukraine-Krieg baut die Bundesregierung ein Schutzschild auf um betroffene Unternehmen zu stützen. Dabei soll u. a. die Liquidität der Unternehmen kurzfristig sichergestellt werden und extreme Erdgas- und Strompreisanstiege in energie- und handelsintensiven Branchen unmittelbar eingedämmt werden.
Auf Basis der beihilferechtlichen Grundlage „Temporary Crisis Framework“ der Europäischen Kommission , werden die folgend dargestellten Maßnahmen durch verschiedene Akteure zur Unterstützung der Wirtschaft dargestellt.
Hier geben wir Ihnen - nach bester Möglichkeit - einen Überblick über die aktuellen Hilfmittel von Bund und Land. Bitte beachten Sie, dass diese Seite eine Übersichtsseite ist und damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.
Um die wirtschaftlichen Folgen der Sanktionen gegen die Russische Föderation und die des Kriegs in der Ukraine abzufedern, wurde ein Kreditprogramm der KfW zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen aufgesetzt. Es geht u. a. darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen. Geplant ist ein KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten: eines für Kredite im standardisierten Durchleitgeschäft über Hausbanken bis zu einem Kreditvolumen von 100 Mio. Euro sowie eines für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.
Das KfW-Sonderprogramm UBR startet am 09.05.2022 und ist befristet bis zum 31.12.2022.
Die wesentlichen Programmeckpunkte sind:
Einen Überblick zum Sonderprogramm "UBR" finden Sie hier.
Um Unternehmen, die nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffenen sind, beim Erhalt von Betriebsmittel- und Investitionskrediten zu unterstützen, sollen die Programme bei den Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm des Bundes bis Ende 2022 erweitert werden.
Zeitplan: Das Programm wird kurzfristig konkretisiert und aufgesetzt.
Für Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom stark belastet sind, wird es einen zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschuss geben, der zielgerichtet hilft. Dabei geht es um den Zeitraum Februar bis September 2022. Zugleich soll verhindert werden, dass die geförderten Unternehmen ihre Kosten vollständig an ihre Kundinnen und Kunden abwälzen, so dass die bezahlbare Versorgung der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet bleibt.
Eckpunkte Zuschüsse gestiegene Erdgas- und Strompreise
Folgende Elemente wird dieser Kostenzuschuss beinhalten:
Der Zuschuss ist ein direkter Zuschuss für Unternehmen, die besonders von den steigenden Energiepreisen belastet sind.
Zeitplan:
Das Programm wird kurzfristig konkretisiert und aufgesetzt. Nach vorsichtiger erster Schätzung ist mit Haushaltskosten von bis zu rund 5-6 Mrd. Euro für den gesamten Förderzeitraum zu rechnen. Viele Determinanten der Programmkosten, wie beispielsweise die Gas- und Strompreisentwicklung bis September 2022, sind schwer kalkulierbar.
Um im Bedarfsfall branchenübergreifend große Unternehmen der Realwirtschaft zu stabilisieren, die aufgrund des Ukraine-Krieges Verluste erleiden und deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaft hätte, prüft die Bundesregierung zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen.
Eckpunkte der Eigen- und Hybridhilfen
Zeitplan:
Unterstützungsinstrumente im Rahmen des KfW-Zuweisungsgeschäfts stehen im Bedarfsfall kurzfristig zur Verfügung. Eventuelle weitere Schritte werden noch geprüft; hierfür gegebenenfalls notwendige Rechtsgrundlagen müssten erarbeitet und eingebracht werden.
Unternehmen, die von hohen Sicherheitsleistungen (Margining) im Terminhandel mit Energie betroffen sind, können künftig durch ein spezielles Finanzierungsprogramm unterstützt werden, das Liquiditätsengpässen überbrückt.
Hintergrund ist, dass Unternehmen, die Strom und Erdgas kaufen und verkaufen, dies großenteils auf Termin tun, um ihre Produktion steuern zu können und Planungssicherheit für Absatzmengen und -preise zu haben. Für Strom geschieht dies insbesondere an der Leipziger Energiebörse EEX (Deutsche Börse-Gruppe), für Erdgas insbesondere an der ICE Europe (Amsterdam). Für diese Geschäfte müssen die Firmen Sicherheitsleitungen erbringen.
Aktuell sind die Energieunternehmen, die Energieprodukte auf Termin verkaufen, wegen steigender Preise kurzfristig mit hohen Sicherheitsforderungen (sog. Margin Calls) konfrontiert, für die sie Liquidität aufbringen müssen. Auch bei plötzlich fallenden Preisen können spiegelbildlich Verkäufer mit hohen Marginforderungen konfrontiert sein. Das Margining an den Börsen ist EU-rechtlich zwingend vorgegeben.
Eine weitere, plötzliche Verschärfung der Marktsituation kann Unternehmen daher in Liquiditätsengpässe treiben. Damit die Energiemärkte funktionieren, ist die finanzielle Stabilität der Marktteilnehmer aber unabdingbar. Daher sollen Unternehmen die Möglichkeit bekommen, kurzfristig nach einem standardisierten Verfahren über mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien der KfW Liquidität zur Bedienung neuer Marginforderungen zu erhalten
Eckpunkte zur Unterstützung von Energieunternehmen
Das Finanzierungsinstrument (EUR 100 Mrd.) soll – voraussichtlich auf Basis des Temporary Crisis Framework der EU-Kommission - aus einer Bundesgarantie für KfW-Zuweisungsgeschäfte (Kreditlinien) insbesondere unter den nachfolgenden Bedingungen bestehen:
Zeitplan:
Die Erhöhung der Garantieermächtigung des Bundes wurde als Teil des Ergänzungshaushalts angemeldet. Eine Bundesgarantie kann frühestens mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2022 übernommen werden.
Sie sind sich unsicher oder haben Fragen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten? Dann melden Sie sich gerne bei unseren Berater:innen. Wir bieten ihnen eine neutrale Finanzierungsberatung unter Einbindung vorhandener Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene.