Neue Förderprogramme für Gründer:innen, kleine Unternehmen und den Mittelstand

Bremer Förderkredit unterstützt Bremer Wirtschaft

Bremen, 23. März 2022. Die Bremer Wirtschaft bei Investitionen unterstüt-zen und nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg ermöglichen: Das ist das Ziel der neuen Bremer Förderkredite., Die beiden Förderprogramme „ERP-Bremer Förderkredit KMU“ und „ERP-Bremer Förderkredit KMU mit Haf-tungsfreistellung“ der BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven ermöglichen Darlehen in Höhe von maximal fünf Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Bremen und Bremerhaven. Die Programme basieren auf dem ERP-Förderkredit-KMU der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und werden von der Europäischen Union gefördert.

„Für die neuen Bremer Förderkredite nutzt die BAB die ohnehin schon günstigen Mittel aus dem Bundesprogramm und verbessert diese um weitere Fördermehrwerte. Als regionales Fördergebiet können in Bremen und Bremerhaven besonders attraktive Zinssätze angeboten werden“, so Ralf Stapp, Vorsitzender der Geschäftsführung der BAB.

Der „ERP-Bremer Förderkredit KMU“ richtet sich dabei an natürliche Personen, juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und rechtsfähige Personengesellschaften, die die Voraussetzungen für KMU nach EU-Definition erfüllen. Kreditnehmende können einen Kredit mit einem günstigen, vom Alter des Unternehmens abhängigen Zinssatz und einer Laufzeit von maximal 20 Jahren beantragen. Damit können sie Investitionen im Land Bremen umsetzen, zum Beispiel: Grundstückserwerb, Baumaßnahmen, den Maschinenkauf oder auch Betriebsmittelfinanzierungen. Der Kredit wird dabei über die Bank des Kreditnehmenden gewährt.

Dieses Förderinstrument kann durch eine Haftungsfreistellung der BAB ergänzt werden. Auch dieses Programm richtet sich an die genannte Zielgruppe.
„Die BAB übernimmt 50 Prozent des Haftungsrisikos von der Hausbank, was die Kreditvergabe erleichtert. Eine weitere Besonderheit ist, dass nun auch Existenzgründende (junge Unternehmen unter fünf Jahren) diesen beantragen können“, so Stapp. Hierfür müssen die jungen Unternehmen mindestens drei Jahre bestehen, mindestens aber über aussagefähige Jahresabschlüsse von zwei Geschäftsjahren verfügen.

Beide Förderprogramme werden über die KfW refinanziert.

Die neuen Programme sind Nachfolgeprogramme der derzeitigen Förderprogramme „Bremer Unternehmerkredit“, „Bremer Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung“ und des „Bremer Gründerkredits“.

Diese bisherigen Programme laufen zum 31.03.2022 aus, vollständige Förderanträge nimmt die BAB noch bis zum 28.03.2022 an. Ab dem 01.04.2022 können Unternehmen dann Kredite über die neuen „Bremer Förderkredite“ über ihre Hausbank beantragen.