Für Unternehmen ist die Beteiligung an Messen oft ein erster Schritt, um Kontakt in überregionale und ausländische Märkte zu knüpfen. Die Förderung der Teilnahme an Messen und Ausstellungen soll kleinen Unternehmen (KU) den Zugang zu internationalen Märkten erleichtern und sie bei der Erhöhung ihrer Innovationskraft unterstützen. Dadurch wird ein wirksamer Beitrag zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten geleistet und langfristig eine Verbesserung der bremischen Wirtschaftsstruktur erreicht.
Liebe Interessierte, leider benötigen wir zur Bearbeitung zum aktuellen Zeitpunkt Ihre Unterlagen in Schriftform. Senden Sie diese dazu postalisch an: {Adresse}. Bitte beachten Sie zu dem, dass Anspruchsstellende zwingend Aussteller:innen auf Messen sein müssen. Beachten Sie dazu bitte: Die Förderung der Beteiligung an Messen und Ausstellungen im Inland wird grundsätzlich nur bewilligt, wenn diese bei dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. als international gelistet sind oder in dem jährlich erstellten Messekalender der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa gelistet sind.
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen
Bei der Ermittlung der Unternehmensgröße ist insbesondere zu berücksichtigen, ob es sich bei dem antragstellenden Unternehmen nach Maßgabe der KMU-Definition um ein verbundenes Unternehmen oder ein Partnerunternehmen handelt.
Aussteller:innen erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von
Je Unternehmen werden Zuschüsse für maximal 10 Beteiligungen an Messen und Ausstellungen gewährt.
Die Förderung wird für die Teilnahme an international ausgerichteten Fachmessen und Ausstellungen in Im- und Ausland gewährt.
Die Förderung der Beteiligung an Messen und Ausstellungen im Inland wird grundsätzlich nur bewilligt, wenn diese bei dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. als international gelistet sind oder in dem jährlich erstellten Messekalender der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa gelistet sind.
Eine Förderung wird nur für die Beteiligung an international ausgerichteten Messen und Ausstellungen gewährt, die zu den Schlüsselinnovationsfeldern und Schlüsselbranchen gemäß der Innovationsstrategie Land Bremen 2030 zugeordnet sind.
Schlüsselinnovationsfelder:
Schlüsselbranchen:
Unter einer Messe oder Ausstellung im europäischen Raum wird im Rahmen der Richtlinie eine Messe oder Ausstellung in den Ländern der Europäischen Union (EU) (außer Deutschland), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) und der Schweiz sowie der Länder mit offiziellem Kandidatenstatus für den Beitritt zur EU verstanden. Unter einer außereuropäischen Messe oder Ausstellung wird eine Messe oder Ausstellung im übrigen Ausland verstanden.
Nach der Messe sind folgende Unterlagen als Verwendungsnachweis einzureichen:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Eine Entscheidung wird aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die gestellten Anträge herbeigeführt, sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.