Landesbürgschaften

Wir verbürgen uns für Ihren Erfolg

Im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen bürgen wir im eigenen Namen für Kredite an vertrauenswürdige Kreditnehmer. Voraussetzung: Es handelt sich um tragfähige Vorhaben, die im besonderen Interesse des Landes Bremen liegen.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen
  • Sonstige Einrichtungen der Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen
  • Freiberuflich Tätige mit Sitz im Land Bremen
  • Idealvereine mit Sitz im Land Bremen
  • Nicht gewerblich tätige Einrichtungen mit Sitz im Land Bremen

Wie wird gefördert?

Art, Höhe und Laufzeit 

  • Ausfallbürgschaften mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag
  • maximal 80 %  für Wirtschaftsunternehmen
  • entsprechend des Finanzierungszwecks maximal 15 Jahre

Kosten der Bürgschaftsübernahme

Für die Bearbeitung und Übernahme einer Bürgschaft berechnen wir: 

  • Antragsentgelt in Höhe von 1 v. H. der beantragten Bürgschaftssumme
  • Verwaltung der Bürgschaft 0,75 v. H. p.a. des Bürgschaftsbetrages

Was kann verbürgt werden?

  • Kredite für Investitionen
  • Betriebsmittelkredite und Avalkredite
  • Kredite zur Refinanzierung und Konsolidierung eines Unternehmens

Grundsätze für die Übernahme von Bürgschaften 

  • Richtlinien der Freien Hansestadt Bremen vom 1. Februar 2019
  • Kreditrückzahlung ist bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der vereinbarten Zahlungstermine zu erwarten
  • Alle ihm zumutbaren Sicherheiten sind vom Kreditnehmer zu bestellen
  • Kein Rechtsanspruch auf Übernahme einer Bürgschaft 

Antragsstellung

Antrag über Ihre Hausbank:
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft über Ihre Hausbank. Diese reicht ihn dann bei uns ein.