Der BAB-Museumsraum mit einem roten Baum im Vordergrund und einem Mann im Hintergrund

Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)

Den Fortschritt fördern

Innovationen im Unternehmen sind heute wichtiger denn je. Wir helfen Ihnen mit der FEI-Förderung, das Risiko bei der Entwicklung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen zu minimieren. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Suche nach Bremer Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft.

Wir begleiten Sie in allen Phasen des Projektes, damit sich Ihr Aufwand in Grenzen hält und Ihr Innovationsvorhaben ein Erfolg wird.

Dieses Programm wird zum Teil mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung/EFRE-Darlehensfonds Bremen kofinanziert.

Wir freuen uns auf Ihre innovativen Ideen.

Wer wird gefördert?

  • Gewerbliche Unternehmen
  • Bremische Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung als Kooperationspartner eines Unternehmens im Rahmen von FuE-Verbundprojekten

Wie wird gefördert?

Zuschüsse von max. 50 % der förderfähigen Kosten

  • bei Einzelprojekten bis zu 100.000 €
  • bei Kooperationsprojekten zwischen Unternehmen und Wissenschaft bis zu 200.000 €, je Partner max. 100.000 €

Zinsgünstige Darlehen

  • bis max. 200.000 € (100 % der förderfähigen Kosten)
  • in den ersten 3 Jahren i.d.R. Förderzins von 0,25 % und tilgungsfrei
  • Laufzeit maximal 6 Jahre

Was wird gefördert?

Projektkosten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie FuE-Verbundprojekte, wenn

  • innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden
  • ein technisches und finanzielles Risiko besteht
  • das Projekt regionalwirtschaftlich relevant ist
  • und mittelfristig einen wirtschaftlichen Erfolg verspricht

Grundsätze:

  • Unternehmenssitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (Projektträger)

    1. Einreichung der Projektskizze und

    2. Förmlicher Antrag (nach positiver Bewertung der Projektskizze)
  • Beratung, Begutachtung, Bewilligung, Begleitung und Evaluation durch die BAB oder die BIS
  • Fördermittelauszahlung nach fachlicher Prüfung des Projektfortschrittes (Meilensteine)
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht