Der BAB-Museumsraum mit einem roten Haus im Vordergrund und einer Frau und kleinem Mädchen im Hintergrund

Eigenheimzuschuss

Der Zuschuss für die Kaufnebenkosten beim Erwerb von neuen Wohneigentumsobjekten zur Selbstnutzung in der Stadtgemeinde Bremen in Höhe 15.000 €: Mit dem Eigenheimzuschuss wollen wir Sie bei der Bildung von Wohneigentum in der Stadtgemeinde Bremen unterstützen.

Wer wird gefördert?

  • Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind bzw. mit einem Kind in Erwartung. 

Wie wird gefördert?

  • Einmaliger Zuschuss in Höhe von 15.000 €.

Was wird gefördert?

  • Der Erwerb oder Bau von  Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern und Eigentumswohnungen bzw. die Umnutzung von ehemaligen Gewerbeimmobilien zur Eigennutzung als Wohnraum.

Voraussetzungen:

  • Antragsstellende dürfen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht über Wohneigentum verfügen. Sofern Wohneigentum außerhalb des Landes Bremen besteht, ist dieses im Zuge des Kaufs der Immobilie in Bremen zu veräußern.
  • Kaufpreis bzw. Gesamtherstellungskosten bei Neubau / Erstbezug bis max. 360.000 €, bei Bestandsimmobilien bis max. 260.000 € (ohne Berücksichtigung von Grunderwerbssteuer, Notar und Grundbuchkosten.)
  • Neubau: energetische Standard KfW 55 Effizienzhaus.
    Bestandsimmobilie: Energieausweis mit Energieeffizienzklasse D. Weißt die Bestandsimmobilie eine schlechtere Energieeffizienzklasse aus ist eine energetische Sanierung innerhalb eines Jahres nach Erwerb mit dem Ziel der Effizienzklasse B durchzuführen und nachzuweisen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, ist er vollständig zurückzuzahlen. Eigentumswohnungen mit einer schlechteren Energieeffizienzklasse als D werden nicht gefördert.
  • Abschluss des Kaufvertrages erst nach erfolgter Reservierung des Zuschusses bei uns.

Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.
Die weiteren Informationen/Voraussetzungen entnehmen Sie bitte unserem Eckdatenblatt.

Antragsstellung

  • Beratung: Vereinbaren Sie bei Beratungsbedarf zum Förderprogramm gerne einen Termin mit uns.
  • Antrag stellen:
    In diesem Förderprogramm gibt es ein zweistufiges Antragsverfahren.
    Stufe 1: Vor Schließung des Kaufvertrages stellen Sie bitte den Reservierungsantrag bei uns, den Sie in der Dokumentenübersicht finden. Nachdem Sie die Reservierungsbestätigung von uns erhalten haben können Sie den Kaufvertag abschließen.
    So haben Sie die Möglichkeit den Zuschuss bei Ihrer Gebäudefinanzierung mit einzuplanen.
    Stufe 2: Den eigentlichen Antrag erhalten Sie mit der Reservierungsbestätigung. Sie haben nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ein Jahr Zeit einen Kaufvertrag abzuschließen, den Antrag auszufüllen und inklusive der notwendigen Anlagen einzureichen.
  • Bewilligung und Auszahlung:
    Anschließend erfolgt die Bewilligung und die Auszahlung. Fehlende Nachweise zum Beispiel über die bei der Sanierung zu erreichende Energieeffizienzklasse sind innerhalb eines Jahres nach der Antragsbewilligung zu erbringen.