Der BAB-Museumsraum mit Rettungsraum in der Mitte auf dem Energie-Symbole zu sehen sind.

Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (BMWSB)

Darlehen zur Schließung von Liquiditätslücken

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat auch Folgen für Wohnungsunternehmen im Land Bremen. Trotz der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse kann eine vorübergehende Liquiditätslücke aus der temporären Differenz zwischen erhöhten Vorauszahlungen der Wohnungsunternehmen an die Versorger von Strom- Gas und Wärme und den Abschlagszahlungen der privaten Mieterinnen und Mieter entstehen. Ziel des Härtefallprogramm BMWSB für Wohnungsunternehmen ist, den Liquiditätsbedarf aus dieser temporären Differenz durch ein zinsgünstiges Darlehn zu schließen.

Die Vergabe und Prüfung der Finanzierung des Härtefallprogramm BMWSB erfolgt im Land Bremen direkt und ausschließlich durch die BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven – und nicht im Hausbankverfahren. Die BAB beantragt für die Kredite eine 80%ige Absicherung bei der KfW nach dem „BMWSB-Härtefallprogramm 2023“. Diese Absicherung der KfW muss für eine Kreditvergabe der BAB zwingend vorliegen. Entsprechend sind alle Bedingungen der KfW zu diesem Programm zu berücksichtigen, siehe KfW Härtefallprogramm BMWSB Wohnungsunternehmen. Dies beinhaltet auch Förderausschlüsse, Beschränkungen für Entnahmen, Gewinn- und Dividendenausschüttungen u.a., siehe KfW-Merkblatt.

Wer wird gefördert?

Wohnungsunternehmen mit Sitz im Land Bremen:

  • gewerbliche Wohnungsunternehmen
  • kommunale und öffentliche Wohnungsunternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • gemeinnützige Wohnungsunternehmen von Kirchen, sozialen Organisationen und Vereinen

mit einem tragfähigen Geschäftsmodell, deren Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit maximal 10% zum Zeitpunkt der Antragsstellung beträgt und die zum 31.12.2021 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Definition der Europäischen Union waren.

Wie wird gefördert?

Zinsgünstiger Kredit in Höhe von bis zu 10 Mio. € pro Unternehmensgruppe:

  • Laufzeit und Zinsbindung max. zwei Jahre
  • individuell zu vereinbarende Tilgungspläne
  • bankübliche Sicherheiten, die individuell zwischen dem Wohnungsunternehmen und der BAB vereinbart werden. 

Was wird gefördert?

Ausgleich von vorübergehenden Liquiditätslücken, die 

  • unter Berücksichtigung der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse 
  • im Zeitraum von frühestens 01.04.2022 bis längstens 31.12.2023 
  • aus der Differenz von erhöhten Vorauszahlungen an die Energieversorger und (geringeren) Abschlagszahlungen der privaten Mieter:innen 

entstanden sind bzw. entstehen werden. Die Berechnung dieser Differenz ist in geeigneter Weise vorzulegen. Die Kredithöhe ist auf den so ermittelten Differenzbetrag begrenzt. Der Differenzbetrag muss mindestens 500.000 € betragen.

Ausgeschlossen sind Umschuldungen einschließlich Ablösungen von Kreditlinieninanspruchnahmen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Antragsstellung

  • Beratung und Antrag stellen: Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit der BAB (siehe Ansprechpartner), in dem wir mit Ihnen das individuelle Verfahren zur Antragstellung besprechen. Für eine Antragsstellung ist die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Nachweis der Differenz aus den Abschlägen (s.o.) erforderlich. Die Einzelheiten werden individuell besprochen. 
  • Antragsprüfung: Die BAB prüft Ihren Antrag und stellt bei der KfW einen Antrag auf Absicherung für 80 % des Kreditrisikos. Nach positiver Entscheidung der KfW und der Gremien der BAB:
  • Abschluss eines Darlehnsvertrages und Mittelabruf/Auszahlung

Den Antrag mit allen erforderlichen Angaben und Unterlagen stellen Sie bitte spätestens bis 31.10.2023. Der Kreditvertrag zwischen der BAB und dem Wohnungsunternehmen muss bis zum 31.12.2023 rechtsverbindlich geschlossen sein.