Startschuss für Datenerhebung zum qualifizierten Mietspiegel

Post für Vermieterinnen und Vermieter sowie Mieterinnen und Mieter

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Bremen, 14. Februar 2023. In den kommenden Tagen erhalten rund 7.600 zufällig ausgewählte Vermietende sowie Mietende in der Stadtgemeinde Bremen Post von InWIS Forschung & Beratung GmbH aus Bochum. Das hat heute (14. Februar 2023) Dr. Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, mitgeteilt. InWIS ist auf die Erstellung von Mietspiegeln insbesondere für Großstädte qualifiziert und mit der Datenerhebung und der Mietspiegelerstellung für Bremen nach erfolgter Ausschreibung beauftragt worden. Im Anschreiben enthalten: Die Aufforderung Daten zu erfassen, um bis zum 1. Januar 2024 den ersten qualifizierten Mietspiegel für die Stadtgemeinde Bremen zu erstellen. Ziel der Befragung ist eine repräsentative Datengrundlage für die erstmalige Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels.

Die Datenerhebung findet zunächst klassisch im Papierformat statt. Somit erhalten die angeschriebenen Personen neben der Aufforderung zur Erhebung auch den Fragebogen sowie einen kostenfreien Rückumschlag. Alternativ kann die Beantwortung auch online vorgenommen werden. Alle notwendigen Informationen zur Teilnahme an der Befragung sind im Schreiben der Stadt Bremen und des InWIS-Instituts enthalten. Die Befragung erfolgt selbstverständlich pseudonymisiert, das heißt die erhobenen Daten und Angaben zu den Befragungsteilnehmenden werden voneinander getrennt gespeichert. Die Erhebung und die Verarbeitung der Daten erfolgen unter strikter Einhaltung des Datenschutzes.

Begleitet wird die Erstellung des Mietspiegels von einem Arbeitskreis, in dem neben den Interessenverbänden der Mietenden (Bremer Mieterschutzbund und Deutscher Mieterbund) und Vermietenden (Haus & Grund und der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft) auch die Stadtgemeinde Bremen, die BAB – Die Förderbank sowie der Gutachterausschuss für Immobilien vertreten sind. Zusätzlich gibt es noch ein Austauschformat für weitere Akteure des Wohnungsmarktes und zivilgesellschaftliche Interessensgruppen.

Senatorin Schaefer zeigt sich erfreut, dass nach umfangreicher Vorarbeit jetzt die konkrete Erfassung beginnt: "Wir werden damit für Bremen zum kommenden Jahr einen qualifizierten Mietspiegel einführen können. Das sorgt für Transparenz, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit auf dem Mietwohnungsmarkt. Und das ist in einem Wohnungsmarkt, wo mehr als die Hälfte aller Wohnungen von Privatvermietenden zur Verfügung gestellt wird, ein hohes Gut. Zugleich wird ein Mietspiegel Menschen schützen, die in Wohnungen leben, die von großen Immobilienkonzernen verwaltet werden."

Ralf Stapp, Vorsitzender Geschäftsführer der BAB – Die Förderbank sagt dazu: "Die Einführung eines Mietspiegels ist ein wichtiges Projekt für Bremen. Wir freuen uns als BAB – Die Förderbank einen erheblichen Mehrwert dazu beizutragen, als neutrale Koordinationsstelle für das Gesamtprojekt und den konkreten Erstellungsprozess den Mietspiegel maßgeblich zu unterstützen, um so die Wohnqualität und die Transparenz im Mietwohnungsmarkt in Bremen zu steigern."

Michael Neitzel von der InWIS Forschung & Beratung GmbH aus Bochum, die mit der Datenerhebung und Erstellung des Mietspiegels beauftragt worden ist, äußerte sich ebenfalls positiv: "Mit dem qualifizierten Mietspiegel wird sich langfristig keine höhere Steigerung der Mieten einstellen als bisher, das zeigt auch die Erfahrung aus den bisherigen Erhebungen, die wir als InWIS für andere Gemeinden und Städten bereits erfolgreich umgesetzt haben. Die Angst können wir schon im Vorfeld nehmen."

Weitere Informationen zum Mietspiegel:

Ein Mietspiegel ist ein statistisches Instrument für die Beurteilung von Mietpreisen. Wie der Name verrät, "spiegelt" er die üblicherweise gezahlten ortsüblichen Mieten wider und hilft Vermieterinnen und Vermieter, rechtssichere Mieten zu ermitteln. Mieterinnen und Mieter werden vor ungerechtfertigt hohen Mieten geschützt.

Die Stadtgemeinde Bremen verfügt zurzeit über keinen Mietspiegel und ist gemäß Mietspiegelreformgesetz dazu verpflichtet, bis zum 1. Januar 2024 einen Mietspiegel zu erstellen, der regelmäßig der Marktentwicklung angepasst wird.

In dem jetzt versandten Fragebogen werden neben der aktuellen Miete, Daten zum Alter und Art der Immobilie erfasst, über die Größe und die Quadratmeterzahl, über die Anzahl von Bädern und WCs, deren Ausstattung, das Vorhandensein von Balkon, Dachterrasse oder Garten, die Art der Heizung, die Ausstattung der Wohnung, die Frage nach einer Einbauküche bis hin zum energetischen Standard. Da Bremen einen qualifizierten Mietspiegel erstellt, geht die Erfassung in viele Details bis hin in die Wohnungsausstattung oder die Beschaffenheit von Fußböden wie Marmor, Fliesen, Parkett oder Laminat.

Hier geht es zur Pressemitteilung bei der Senatspressestelle und zum Ansprechpartner für Medien.

Alle Infos rund um den Mietspiegel finden Sie auch hier bei der BAB.