Bremen bekommt Mietspiegel

Zum 01.01.2024 wird der erste qualifizierte Mietspiegel für die Stadtgemeinde Bremen veröffentlicht.

Gemeinsame Pressemitteilung mit der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | Bremen, 20.12.2023

Er ist fertig! Der erste qualifizierte Mietspiegel für die Stadt Bremen geht pünktlich zum 01.01.2024 an den Start. Kürzlich wurde der Mietspiegel von allen Beteiligten anerkannt und erfüllt damit alle Voraussetzungen für einen qualifizierten Mietspiegel. Dazu Bremens Bau-Senatorin Özlem Ünsal: „Es ist ein tolles Ergebnis, dass sowohl die Mietenden als auch die Vermietenden den Mietspiegel unterstützen und anerkannt haben. Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für maximale Transparenz, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit auf dem Mietwohnungsmarkt. Er hilft den Beteiligten, Einigkeit zu erzielen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Der Mietspiegel hat den Vorteil, dass die gesetzlichen Steuerungsinstrumente wie die Kappungsgrenze und die Mietpreisbremse jetzt rechtssicher angewendet werden können.“

Das zeigt der Mietspiegel:

Die mittlere Nettokaltmiete über alle verwertbaren Mieten in der Stadt Bremen liegt bei EUR 7,37 pro Quadratmeter. Dieser Wert verändert sich je nach Lage, Art, Baujahr, Größe, Beschaffenheit und Ausstattung der Wohnung. Details u. a. zu den diversen Zu- und Abschlagsmerkmalen finden sich in der Mietspiegelbroschüre. Diese kann kostenlos auf www.bremer-mietspiegel.de geladen werden. Außerdem gibt es auf der Seite einen Online-Mietspiegel-Rechner.

Und so ist der Mietspiegel entstanden:

Im zweiten und dritten Quartal dieses Jahres wurden nach dem Zufallsprinzip 4.600 Fragebögen an Bremer Mietende und 6.190 Fragebögen an Vermietende versandt. Damit wurde eine repräsentative Datengrundlage für die erstmalige Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels geschaffen. Insgesamt haben die Befragten zu rund 15.000 Wohnungen, wovon rund 10.000 Wohnungen für den Mietspiegel relevant waren, Auskunft gegeben. Der Mietspiegel beruht damit auf ausreichend und qualitativ hochwertigen Daten und übertrifft deutlich die gesetzlichen Mindestvorgaben. Aufgrund des neuen Mietspiegelreformgesetzes bestand eine gesetzliche Auskunftspflicht, sodass die Rückmeldequoten insgesamt sehr gut waren.

Wer hat’s gemacht?

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung als zuständiges Fachressort hat von Anfang an die BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB) mit der Projektkoordination beauftragt. Die Mietspiegelerstellung wurde an das renommierte Büro InWIS Forschung & Beratung GmbH aus Bochum (InWIS) vergeben.

Ralf Stapp, Geschäftsführer (Vors.) der BAB, sagt zur Anerkennung des Mietspiegels: „Wir freuen uns, als neutrale Koordinationsstelle für das Gesamtprojekt einen erheblichen Mehrwert dazu beigetragen zu haben, den ersten Mietspiegel einzuführen, um so die Wohnqualität und die Transparenz im Mietwohnungsmarkt in Bremen zu steigern.“ 

Alle haben mitgeholfen

Begleitet wurde die Erstellung des Mietspiegels von einem Arbeitskreis, in dem neben den Interessenverbänden der Mietenden (Bremer Mieterschutzbund e.V., DMB Mieterverein Bremen e.V.) und Vermietenden (Haus & Grund Bremen e.V., Haus & Grund Bremen-Nord e.V., Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachen und Bremen e.V.) auch der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Bremen, InWIS, die BAB sowie die verschiedenen Ressorts der Stadtgemeinde Bremen vertreten waren. Zusätzlich gab es noch ein Austauschformat für weitere Akteur:innen des Wohnungsmarktes und zivilgesellschaftliche Interessensgruppen. Dazu Senatorin Ünsal: „Es ist großartig, dass wir mit einem umfassenden Dialogprozess die unterschiedlichsten Bedürfnisse und Perspektiven bei der Konzeption berücksichtigen konnten. Dabei war es uns besonders wichtig, eine hohe Transparenz sowohl im Prozess als auch im Ergebnis zu gewährleisten. Das ist der Bremer Weg.“

Nach dem Mietspiegel ist vor dem Mietspiegel

Nach zwei Jahren ist eine Anpassung beziehungsweise Fortschreibung an die Marktentwicklungen vorzunehmen. Im Abstand von vier Jahren müssen qualifizierte Mietspiegel neu erstellt werden, dann wiederholt sich die Datenerhebung.

Weitere Informationen zum Mietspiegel

Ein Mietspiegel ist ein statistisches Instrument für die Beurteilung von Mietpreisen. Wie der Name verrät, „spiegelt“ er die üblicherweise gezahlten ortsüblichen Mieten wider und hilft Vermieterinnen und Vermietern, rechtssichere Mieten zu ermitteln. Mieterinnen und Mieter werden vor ungerechtfertigt hohen Mieten geschützt.

Unter dem Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete sind Entgelte zu verstehen, die in der Stadtgemeinde Bremen für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Die ausgewiesene ortsübliche Vergleichsmiete ist die Nettokaltmiete, also die Miete ohne Heiz- und Betriebskosten. Eine eventuell vorhandene Möblierung ist ebenso gesondert zu berücksichtigen wie die Vermietung eines Stellplatzes, einer Garage oder ähnlichem.

Die Stadtgemeinde Bremen verfügte bisher über keinen Mietspiegel und ist gemäß Mietspiegelreformgesetz dazu verpflichtet, bis zum 1. Januar 2024 einen Mietspiegel zu erstellen, der regelmäßig der Marktentwicklung angepasst wird.

Weitere Informationen unter: www.bremer-mietspiegel.de

Ansprechpartner für die Medien:

René Möller, Pressesprecher bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: rene.moeller@bau.bremen.de