Anträge auf Landesförderung "Heizungstausch" und "Wärmeschutz im Wohngebäudebestand" bis Ende August möglich

Bremer Aufbau-Bank übernimmt ab Juli die Antragsbearbeitung im Förderprogramm Heizungstausch

Pressemitteilung der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Bremen, 30.06.2025. Im Rahmen der Förderprogramme "Heizungstausch" und "Wärmeschutz im Wohngebäudebestand" können Bremerinnen und Bremer noch bis zum 31. August 2025 einen Antrag auf Landesförderung stellen. Die Senatorin setzt damit einen Beschluss des Senates um, nach dem Förderprogrammen vom Bund konsequent Vorrang eingeräumt werden soll. Die Maßnahme leistet einen Beitrag zur Entlastung des Bremischen Landeshaushaltes.

Dazu die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft: "Wir haben im Senat vor knapp zwei Wochen tragfähige Haushaltseckwerte für die kommenden beiden Jahre aufgestellt. Das war in Anbetracht der angespannten Haushaltslage kein leichtes Unterfangen. Es ist gelungen, weil jedes Ressort dazu einen Beitrag geleistet hat. Ich bedaure sehr, dass unsere Landesförderprogramme damit nun befristet sind. Wir prüfen derzeit, welche anderen Wege wir finden können, um Menschen im Land Bremen bei der Wärmewende zu unterstützen."

In seinem Eckwertebeschluss hat der Senat am 17. Juni 2025 strukturelle Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Eine Maßnahme ist, dass Landesförderprogramme eingestellt werden sollen, wenn diese ergänzend zu einer Bundesförderung wirken. Dies ist bei den Landesförderprogrammen "Heizungstausch" und "Wärmeschutz im Wohngebäudebestand" der Fall. Um denen im Land Bremen, die kurz davor sind, ihre Anträge einzureichen, noch eine Antragstellung zu ermöglichen, lässt die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Anträge noch bis zum 31. August 2025 zu. Bis zu dieser Frist müssen die Anträge eingegangen sein.

Neu ist außerdem, dass die Förderanträge für das Landesförderprogramm "Heizungstausch" ab 1. Juli 2025 von der BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven bearbeitet werden. Bislang wurden die Förderanträge über den Projektträger swb Vertrieb Bremen GmbH abgewickelt. Alle bis zum Stichtag 30. Juni .2025 bei der swb eingereichten Unterlagen werden an die BAB übergeben und dort weiterbearbeitet. Ab dem 1. Juli 2025 können Unterlagen nur noch bei der BAB eingereicht werden. Auf den Internetseiten der BAB finden sich die Informationen über die genaue Antragstellung und die dabei zwingend einzuhaltende Abfolge der Beantragungsschritte. Anträge im Rahmen des Programms "Wärmeschutz im Wohngebäudebestand" sind wie gewohnt an die Bremer Modernisieren (BreMo) zu richten.

Weiterführende Links und Kontaktmöglichkeiten:
Bei Rückfragen zu den Programmen und der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Anlaufstellen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96 269, E-Mail: ramona.schlee@umwelt.bremen.de

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