ERP-Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung (ERP-BFKH KMU)

Geteiltes Risiko ist halbes Risiko

Der ERP-BFKH KMU ist eine Variante des ERP-Bremer Förderkredites KMU (ERP-BFK KMU): Ihre Hausbank haftet dabei für den durchgeleiteten Kredit nur mit einem Anteil von 50 %. Sie wird also von uns zur Hälfte von der Haftung freigestellt, das Risiko aus dem ERP-BFK KMU somit zwischen uns und Ihrer Hausbank geteilt.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU Kriterien der EU Kommission
  • Freiberuflich Tätige
  • Natürliche Personen
  • Existenzgründer wenn Sie mindestens 3 Jahre bestehen, mindestens aber über aussagefähige Jahresabschlüsse von 2 Geschäftsjahren verfügen.

Wie wird gefördert?

Es können pro Vorhaben Darlehen in Höhe von maximal 5 Mio. € mit einer Enthaftungsquote von 50 % beantragt werden. Somit übernehmen wir bis zu 2,5 Mio. € des Risikos – abhängig von bestehenden Vorkrediten.

  • Haftungsfreistellung für die gesamte Laufzeit
  • Kürzere Laufzeiten abweichend von der Darlehenslaufzeit möglich
  • Betriebsmittelfinanzierungen können mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren haftungsfreigestellt werden.

Was wird gefördert?

Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, z. B.:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Durchführung von Baumaßnahmen
  • Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen
  • Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
  • Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfes

Antragsstellung

Antrag über Ihre Hausbank

Den ERP-BFKH KMU gewähren wir nicht unmittelbar an den Investor, sondern stets über das Kreditinstitut Ihrer Wahl.