Mit der Förderung von Maßnahmen zur Digitalisierung sollen öffentliche Veranstaltungs- und Kulturstätten im Land Bremen dabei unterstützt werden, sich pandemieresilient, nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen und neue Wachstumspotentiale für sich zu erschließen. Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung des Digitalisierungsgrades von Veranstaltungsstätten und zur digitalen Transformation der bremischen Wirtschaft insgesamt geleistet werden.
Antragsberechtigt sind Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, Sondervermögen sowie nichtrechtsfähige Anstalten und Stiftungen die auf eine Vielzahl von Besucher:innen ausgerichtete öffentliche Kultur- und Veranstaltungsstätten im Land Bremen betreiben.
Gefördert werden insbesondere:
Weitere Informationen entnehmen Sie der Richtlinie zur Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen für öffentlicher Veranstaltungs und Kulturstätten im Land Bremen.
Das Vorhaben muss einen Beitrag leisten, um: