Wer wird gefördert?
- In das Genossenschaftsregister eingetragene Genossenschaften (e. G.), die frühestens 2016 gegründet wurden und solche, die sich in Gründung befinden (i.G.)
Wie wird gefördert?
mit Zuschuss:
- Zuschüsse bis zu 40.000 € / Wohneinheit („Förderweg 1“) bzw. 15.000 € / Wohneinheit („Förderweg 2“).
Der „Förderweg 1“ beinhaltet im Vergleich zum „Förderweg 2“ drei Mietpreissegmente, um den sozialen Wohnraum zu fördern - Details hierzu siehe Voraussetzungen.
- Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm "Genossenschaften" fördert Wohnungsgenossenschaften zur Herstellung bezahlbaren Wohnraums in der Stadtgemeinde Bremen
Voraussetzungen:
Gemeinsame Voraussetzungen für den „Förderweg 1“ und den „Förderweg 2“:
- Energieniveau mindestens Effizienzhaus 40
- Gewährleistung einer gewerblichen Nutzung des Erdgeschosses
- Beginn der Maßnahme nicht vor Erteilung des Bescheides über die grundsätzliche Einbeziehung in die Genossenschaftsförderung
Besondere Voraussetzungen beim „Förderweg 1“:
- Mietpreissegmente:
- 30 % der Wohnungen aus dem Programm der Sozialen Wohnraumförderung zu 6,80 €/m² monatlich; Miet- und Belegungsbindung 40 Jahre
- ca. 30 % der Wohnungen in einem mittleren Mietpreissegment zu 8,00 – 9,00 €/m² monatlich; Mietbindung 40 Jahre; für die ersten 10 Jahre gelten insbesondere in Bezug auf Mieterhöhungen und Vertragsgestaltung die Regelungen zur Mietpreisbindung aus der sozialen Wohnraumförderung
- ca. 40 % der Wohnungen im freifinanzierten Mietpreissegment je nach Lage zu 10,00 – 11,00 €/m² monatlich. Es besteht keine Miet- und Belegungsbindung
- Eigenkapital i. H. v. mind. 15 % der Gesamtkosten
Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.