Wer wird gefördert?
- Kleine und mittelständische Unternehmen
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer
Wie wird gefördert?
- Zuschüsse bis zu 50 % der Fremdkosten
- max. 20.000 € Zuschuss pro Vorhaben
Was wird gefördert?
Fremde Kosten - im Rahmen der Markteinführung besonders innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen - für
- Leistungen im Bereich Marktforschung und Wissenstransfer
- die Analyse von Markt, Kunden und Wettbewerb
- die Entwicklung geeigneter Marketingstrategien und Vertriebswege
- förderfähige Kosten sind hierbei Arbeiten bis zu Prototypen, Muster oder Strategie
- mehrere Dienstleister im Förderprojekt sind kombinierbar
Grundsätze:
- Unternehmenssitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (Projektträger)
1. Einreichung der Projektskizze und
2. Förmlicher Antrag (nach positiver Bewertung der Projektskizze)
- Beratung, Begutachtung, Bewilligung, Begleitung und Evaluation durch die BAB oder die BIS
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht