Digitalisierung in Bremen | Roland-Statue mit VR-Brille - Quelle: BAB

ReSTART Digitalisierung

Mit Digitalisierung in die Zukunft investieren

Wichtiger Hinweis

Ab dem 16. Mai 2022 können keine Anträge mehr gestellt werden.

Die Entwicklungen während der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass die Digitalisierung unseres (Arbeits-)Alltages schnell voranschreitet. Wir setzen in Zusammenarbeit mit der Senatorin für Wirtschaft Arbeit und Europa das Förderprogramm „Digitaler ReSTART – Förderung von Digitalisierungsvorhaben für KMU“ um, um Sie und Ihr Unternehmen auf diesem Weg zu unterstützen.

Planen Sie ein Digitalisierungsvorhaben in Ihrem Unternehmen? Möchten Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifizieren? Führen Sie IT-Sicherheitsmaßnahmen ein oder erweitern bestehende Maßnahmen? Dann bietet Ihnen das Zuschussprogramm „Digitaler ReSTART“ vielfältige Möglichkeiten, Ihr Unternehmen zukunftssicher und digital aufzustellen. Unser Programm bietet Antragstellenden einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung. Dabei beträgt die maximale Fördersumme 17.000 € je Unternehmen.

Die Einzelheiten der Förderung können Sie in der Förderrichtlinie nachlesen (siehe Dokumentenübersicht am Ende der Seite).

Wer wird gefördert?

  • Kleinst-, Klein und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive Handwerksbetriebe und Soloselbstständigen, mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
  • Freiberuflich Tätige mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
  • Unternehmen, die vor dem 31.12.2020 gegründet worden sind
  • Förderfähig ist nur eine Selbstständigkeit pro Person. Nebenberufliche Selbstständigkeiten sind nicht förderfähig

Für die Berechnung der Unternehmensgröße gilt die Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 (ABl.EU NR. L 124/39 v. 20.5.2003).

Wie wird gefördert?

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung für Kleinst- und kleine Unternehmen und freiberuflich Tätige in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung für mittlere Unternehmen von 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Kostenerstattungsprinzip – nach erfolgreichem Verwendungsnachweis erfolgt die Auszahlung der Zuwendung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Ausgaben für Digitalisierung, die im Land Bremen zum Einsatz kommen, in den Themenbereichen:

  • Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen und -verfahren
  • Verbesserung der Informationssicherheit
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte beim Umgang mit digitalen Technologien, die von Externen erbracht werden

Das Qualifikationsniveau der Weiterbildungsanbieter der Qualifizierungsmaßnahmen muss durch eine Zertifizierung nach der ISO 27001 oder eine Akkreditierung nach AZAV.18 oder eine Autorisierung im Rahmen des Bundesförderprogramms „go-digital“ belegbar sein.

Voraussetzungen:

  • Beginn der Maßnahme erst nach Antragstellung und Genehmigung
  • Einhaltung des Gesetzes zum Bremer Mindestlohn

Verwendungsnachweis

  • Sie haben, nach erfolgreicher Antragstellung, sechs Monate Zeit, Ihr Digitalisierungsvorhaben umzusetzen
  • Anschließend muss der Verwendungsnachweis innerhalb von vier Wochen eingereicht werden
  • Die benötigten Unterlagen stehen Ihnen in der Dokumentenübersicht zur Verfügung

Wichtig: Das Verwendungsnachweisformular müssen Sie uns per Post zusenden. Die Anlagen können Sie uns entweder per Post oder über das nachstehende Uploadfeld zusenden.

Das nebenstehende Uploadformular dient ausschließlich zur Einreichung der Anlagen für den Verwendungsnachweis ReSTART.

Sie können lediglich ein Dokument hochladen. Dieses Dokument muss im pdf-Format und darf maximal 18 MB groß sein.
Sollten Sie mehrere Dokumente zusammenführen wollen oder die 18 MB überschreiten, finden Sie im Internet kostenfrei Onlineanwendungen zum entsprechenden Bearbeiten von pdf-Dokumenten.
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