Ab dem 16. Mai 2022 können keine Anträge mehr gestellt werden.
Die Entwicklungen während der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass die Digitalisierung unseres (Arbeits-)Alltages schnell voranschreitet. Wir setzen in Zusammenarbeit mit der Senatorin für Wirtschaft Arbeit und Europa das Förderprogramm „Digitaler ReSTART – Förderung von Digitalisierungsvorhaben für KMU“ um, um Sie und Ihr Unternehmen auf diesem Weg zu unterstützen.
Planen Sie ein Digitalisierungsvorhaben in Ihrem Unternehmen? Möchten Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifizieren? Führen Sie IT-Sicherheitsmaßnahmen ein oder erweitern bestehende Maßnahmen? Dann bietet Ihnen das Zuschussprogramm „Digitaler ReSTART“ vielfältige Möglichkeiten, Ihr Unternehmen zukunftssicher und digital aufzustellen. Unser Programm bietet Antragstellenden einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung. Dabei beträgt die maximale Fördersumme 17.000 € je Unternehmen.
Die Einzelheiten der Förderung können Sie in der Förderrichtlinie nachlesen (siehe Dokumentenübersicht am Ende der Seite).
Für die Berechnung der Unternehmensgröße gilt die Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 (ABl.EU NR. L 124/39 v. 20.5.2003).
Gefördert werden Ausgaben für Digitalisierung, die im Land Bremen zum Einsatz kommen, in den Themenbereichen:
Das Qualifikationsniveau der Weiterbildungsanbieter der Qualifizierungsmaßnahmen muss durch eine Zertifizierung nach der ISO 27001 oder eine Akkreditierung nach AZAV.18 oder eine Autorisierung im Rahmen des Bundesförderprogramms „go-digital“ belegbar sein.
Pro Antragsteller:in bzw. pro Unternehmen ist nur eine einmalige Antragstellung möglich.
Das Bewilligungsdatum wird per Bescheid bekanntgeben. Ab dem Bewilligungsdatum haben Sie 6 Monate Zeit die Digitalisierungsmaßnahme umzusetzen.
Als Unternehmen gilt jede rechtlich selbstständige Einheit (mit eigener Rechtspersönlichkeit) unabhängig von ihrer Rechtsform, die wirtschaftlich am Markt tätig ist und zum Stichtag 31. Dezember 2020 zumindest eine sozialversicherungspflichte Beschäftigte oder einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (unabhängig von der Stundenanzahl) hatte.
Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Unternehmen anderer Rechtsformen ohne weitere Beschäftigte (neben den Inhaberinnen oder Inhabern) muss zumindest eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter im Haupterwerb für das Unternehmen tätig sein. Gleiches gilt für Ein-Personen-Gesellschaften, insbesondere Ein-Personen-GmbH und Ein-Personen-GmbH & Co. KG, deren einzige Beschäftigte oder einziger Beschäftigter die Anteilsinhaberin oder auch der Anteilsinhaber als sozialversicherungsfreie Geschäftsführerin oder sozialversicherungsfreier Geschäftsführer ist.
Antragsberechtigt sind auch Soloselbstständige sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen, wenn sie im Jahr 2019 zu mindestens 51 % der Summe ihrer Einkünfte aus ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeiten erzielt haben.
Abweichend davon, sind folgende Unternehmen explizit nicht antragsberechtigt (Ausschlusskriterien):
Verbundene Unternehmen dürfen nur einen Antrag für alle verbundenen Unternehmen gemeinsam stellen, dabei müssen im Antrag die Umsätze und Beschäftigten aller Unternehmen und Betriebsstätten kumulativ angegeben werden. Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen desselben Unternehmens gelten nicht als rechtlich selbständige Einheit.
Einmalkosten für die Implementierung von Software sind förderfähig. Fortlaufenden Kosten (bspw. für Lizenzen) können für den Projektzeitraum angesetzt werden (maximal 6 Monate).
Mit der Umsetzung darf erst nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden.
Wichtig: Das Verwendungsnachweisformular müssen Sie uns per Post zusenden. Die Anlagen können Sie uns entweder per Post oder über das nachstehende Uploadfeld zusenden.
Das nebenstehende Uploadformular dient ausschließlich zur Einreichung der Anlagen für den Verwendungsnachweis ReSTART.
Sie können lediglich ein Dokument hochladen. Dieses Dokument muss im pdf-Format und darf maximal 18 MB groß sein.
Sollten Sie mehrere Dokumente zusammenführen wollen oder die 18 MB überschreiten, finden Sie im Internet kostenfrei Onlineanwendungen zum entsprechenden Bearbeiten von pdf-Dokumenten.
Das Zusammenfügen von mehreren Dateien zu einer oder das Komprimieren von Dateien wird durch diese Anwendungen unterstützt.