Der BAB-Museumsraum mit Rettungsraum in der Mitte

Zuschüsse Corona-Hilfe

Die Corona Hilfen des Landes und des Bundes richten sich an Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler:innen und - gemeinnützige Unternehmen und Organisationen. Es können Mittel gestaffelt nach Höhe des Umsatzausfalls und Anzahl der Beschäftigten beantragt werden. Zu den jeweiligen Programmen liegen noch keine näheren Informationen zum Schlussrechnungsprozess vor.

Weitere Informationen zu den Corona-Hilfen des Bundes erhalten Sie auf der offiziellen Seite des Bundes und der IHK Handelskammer für Bremen und Bremerhaven sowie der Handwerkskammer

Bei den Corona-Hilfen des Bundes handelt es sich um Hilfen, die in Bezug auf das Beihilferecht relevant sind. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs.

Im Rahmen der Corona-Hilfen übermitteln wir Angaben aus Ihren Anträgen an die Finanzbehörde, um die gesetzlichen Verpflichtungen aus der Mitteilungsverordnung und der Abgabenordnung zu erfüllen.

Falls Sie bisher noch keinen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer beauftragt haben, z. B. für ihre laufende Buchhaltung, die Fertigung von Steuererklärungen oder die Erstellung von Jahresabschlüssen, können sie diese u.a. hier finden:

Sind Sie Steuerberater und haben Fragen zum Förderprogramm, wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterkammer. Sind Sie Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer und haben Fragen zum Förderprogramm, wenden Sie sich bitte an Ihren Verband. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an die Service-Hotline des Bundes für prüfende Dritte.

Ausgelaufene Programme

Die Antragsfrist für diese Programme ist bereits abgelaufen. Die Bearbeitung, Prüfung und Bewilligung der eingegangenen Anträge wird auch nach Ablauf der Antragsfrist durchgeführt.