Modernisierungskredite für Mietwohnungen
Aus alt mach neu!
Wer wird gefördert?
- Eigentümer von mehr als zwei belegungs- und mietbindungsfreien Wohnungen
Wie wird gefördert?
- mit zinsverbilligten Darlehen
- Höhe bis zu 55.000 € je Wohneinheit und einem Kostenzuschuss von 15.000 €.
- Höchstens bis zu 80 v. H. der anerkannten Modernisierungskosten
Was wird gefördert?
- die Modernisierung von Wohnraum in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen.
Voraussetzungen:
- Wohnung muss belegungs- und mietbindungsfrei sowie älter als 25 Jahre sein
- Energieniveau nach der Modernisierung min. KfW-Effizienzhaus 115
- Barrierefreiheit gemäß Brem LBO nach DIN 18040-2
- Eigenleistung in Höhe von mind. 15 v. H. der Modernisierungskosten
- Vermieten der Wohnungen nach der Modernisierung bei Mieterwechsel an Berechtigte
- Anfangsmiete auch für wohnende Mieter höchstens 5,60 €/m² Wohnfläche monatlich (netto/kalt), bei Erreichen des KfW-100-Standards höchstens 6,00 €/m²
- Dauer der Zweckbestimmung 30 Jahre
- 20 % der geförderten Wohnungen sollen an Menschen vermietet werden, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Gelingt dies nicht, ist eine entsprechende Zahl anderer Wohnungen an diese Gruppe zu vermieten (Belegungsbindung).
Auskünfte über bautechnische Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, - Referat 73 -, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
(Jan-Niclas Döpkens Tel. 0421-361 95074)
Antragsstellung
- Beratung: Vereinbaren Sie bei Beratungsbedarf zum Förderprogramm gerne einen Termin mit uns.
- Vorbereitung: Vor Baubeginn ist die Einbeziehung des Bauvorhabens in die Förderung formlos bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau - Referat 73 -, Contrescarpe 72, 28195 Bremen (Herrn Döpkens, Tel. 0421/361 95074) zur Prüfung der Förderungswürdigkeit anzumelden. Zusätzlich wird neben der technischen Prüfung eine Bonitätsprüfung von der Bremer Aufbau-Bank GmbH durchgeführt.
- Antrag stellen: Bitte kontaktieren Sie uns damit wir Ihnen die Antragsunterlagen zusenden können und füllen Sie diese anschließend aus.
- Unterzeichnung des Fördervertrages: Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erfolgt die Unterzeichnung des Fördervertrages.
- Mittelabruf: Bei Bedarf können Sie die Mittel bei uns abrufen.
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Zum Interview mit dem FörderlotsenVon Wirtschafts-, Wohnraum- und Innovationsförderung in öffentlicher Mission bis hin zum Bereich Nachhaltigkeit – dabei immer stets mit Weitblick. Die Förderbank des Bundeslandes Bremen – die BAB – stellt sich vor.
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