Neubaukredite klassische Wohnraumförderung
Energieeffiziente und bezahlbare Mietwohnungen
Wer wird gefördert?
- Natürliche und juristische Personen
Wie wird gefördert?
mit zinsverbilligten Darlehen und Kostenzuschuss.
- Kostenzuschuss bis 25.000 € je Wohneinheit
- Bis zu 125.000 € Darlehen je Wohneinheit
- Höchstens bis zu 80 v. H. der Gesamtkosten (Kosten des Baugrundstücks, des Gebäudes und Baunebenkosten)
- Die Fördermittel werden aus Bundes- und Landesmittel finanziert. Die Landesmittel werden über die KfW refinanziert.
Was wird gefördert?
- der Neubau von Wohnraum mit mehr als zwei Mietwohnungen oder von Mietreihenhäusern.
Voraussetzungen:
- Energieniveau mindestens Effizienzhaus-Standard 40
- Barrierefreiheit gemäß Brem LBO nach DIN 18040-2
- Eigenleistung in Höhe von mind. 15 v. H. der Gesamtkosten
- Vermieten der Wohnungen an Berechtigte
- Anfangsmiete (monatlich netto/kalt) bei Erreichen des Effizienzhaus-Standards 40 max. 6,80 €/m², Passivhaus-Standard max. 7,00 €/m², bei 1-Zimmer-Apartment zusätzlich 0,70 €/m²
- Dauer der Zweckbestimmung 30 Jahre
- 20 v.H. der geförderten Wohnungen sollen an Menschen vermietet werden, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Gelingt dies nicht, ist eine entsprechende Zahl anderer Wohnungen an diese Gruppe zu vermieten (Belegungsbindung).
- Grundbuchliche Absicherung des Förderungsdarlehens innerhalb von 85% der Gesamtherstellungskosten
Auskünfte über bautechnische Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie bei Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung - Referat 73 -, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
(Jan-Niclas Döpkens Tel. 0421/361-95074)
Antragsstellung
- Beratung: Vereinbaren Sie bei Beratungsbedarf zum Förderprogramm gerne einen Termin mit uns.
- Vorbereitung: Vor Baubeginn ist die Einbeziehung des Bauvorhabens in die Förderung formlos bei Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung - Referat 73 -, Contrescarpe 72, 28195 Bremen (Herrn Döpkens, Tel. 0421/361 95074) zur Prüfung der Förderungswürdigkeit anzumelden. Zusätzlich wird neben der technischen Prüfung eine Bonitätsprüfung von der Bremer Aufbau-Bank GmbH durchgeführt.
- Antrag stellen: Bitte kontaktieren Sie uns damit wir Ihnen die Antragsunterlagen zusenden können und füllen Sie diese anschließend aus.
- Unterzeichnung des Fördervertrages: Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erfolgt die Unterzeichnung des Förderungsvertrages.
- Mittelabruf: Bei Bedarf können Sie die Mittel bei uns abrufen.
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