Wohnraumförderung Neubau mittleres Preissegment
Wer wird gefördert?
- Natürliche und juristische Personen
Wie wird gefördert?
mit zinsverbilligten Darlehen und Kostenzuschuss.
- Kostenzuschuss bis 10.000 € je Wohneinheit
- Bis zu 65.000 € Darlehen je Wohneinheit
- Höchstens bis zu 80 v. H. der Gesamtkosten (Kosten des Baugrundstücks, des Gebäudes und Baunebenkosten)
- Bezahlbarer Wohnraum oberhalb der Sozialwohnungsmiete
Was wird gefördert?
Der Neubau von Wohnraum mit mehr als zwei Mietwohnungen oder von Mietreihenhäusern
Voraussetzungen:
- Energieniveau mindestens Effizienzhaus-Standard 40
- Barrierefreiheit gemäß Brem LBO nach DIN 18040-2
- Eigenleistung in Höhe von mind. 15 v. H. der Gesamtkosten
- Vermieten der Wohnungen an Berechtigte
- Anfangsmiete (monatlich netto/kalt) 9,00 €/m² je qm Wohnfläche, bei 1-Zimmer-Apartements zusätzlich 0,70 €m². Die Miete darf seitens des Förderungsnehmers um max. 1 v. H. p.a. bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden.
- Grundbuchliche Absicherung des Förderungsdarlehns innerhalb von 85 v. H. der Gesamtherstellungskosten
- Dauer der Zweckbestimmung 30 Jahre
Auskünfte über bautechnische Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie bei Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, - Referat 73 -, Contrescarpe 72, 28195 Bremen (Jan-Niclas Döpkens Tel. 0421/361-95074)
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Darlehen bzw. eines Zuschusses besteht nicht.
Antragsstellung
- Beratung: Vereinbaren Sie bei Beratungsbedarf zum Förderprogramm gerne einen Termin mit uns.
- Vorbereitung: Vor Baubeginn ist die Einbeziehung des Bauvorhabens in die Förderung formlos bei Die Senatorin für Bau Mobilität und Stadtentwicklung – Referat 73 -, Contrescarpe 72, 28195 Bremen (Herrn Döpkens, Tel. 0421/361 95074) zur Prüfung der Förderungswürdigkeit anzumelden. Zusätzlich wird neben der technischen Prüfung eine Bonitätsprüfung von der Bremer Aufbau- Bank GmbH durchgeführt.
- Antrag stellen: Bitte kontaktieren Sie uns damit wir Ihnen die Antragsunterlagen zusenden können und füllen Sie diese anschließend aus.
- Unterzeichnung des Förderungsvertrages: Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erfolgt die Unterzeichnung des Förderungsvertrages.
- Mittelabruf: Bei Bedarf können Sie die Mittel bei uns abrufen.
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