Der BAB-Museumsraum mit einem roten Haus im Vordergrund und einer Frau und kleinem Mädchen im Hintergrund

Wohnraumförderung Neubau mittleres Preissegment

Beim mittleren Preissegment handelt es sich um ein nicht verpflichtendes Fördersegment, welches grundsätzlich von allen Marktakteuren für den Mietwohnungsbau freiwillig in Anspruch genommen werden kann.

Wer wird gefördert?

  • Natürliche und juristische Personen 

Wie wird gefördert?

mit zinslosem Darlehen für 30 Jahre und Kostenzuschuss.

  • Kostenzuschuss bis 10.000 € je Wohneinheit
  • Darlehen bis zu 65 v. H. der förderfähigen Herstellkosten
  • Die förderfähigen Kosten (Kosten des Baugrundstücks, des Gebäudes und Baunebenkosten) dürfen höchstens 5.100 €/m²/Wfl. betragen.
  • Bezahlbarer Wohnraum oberhalb der Sozialwohnungsmiete

Was wird gefördert?

Der Neubau von Wohnraum mit mehr als zwei Mietwohnungen oder von Mietreihenhäusern

Voraussetzungen:

  • Energieniveau mindestens Effizienzhaus-Standard 40
  • Barrierefreiheit gemäß Brem LBO nach DIN 18040-2
  • Eigenleistung in Höhe von mind. 15 v. H. der Gesamtkosten
  • Vermieten der Wohnungen an Berechtigte
  • Anfangsmiete (monatlich netto/kalt) 9,00 €/m²/Wfl., bei 1-Zimmer-Apartments zusätzlich 0,70 €/m²/Wfl.. Die Miete darf seitens des Förderungsnehmers um max. 1 v. H. p.a. bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden.
  • Dauer der Zweckbestimmung 30 Jahre
  • Grundbuchliche Absicherung des Förderungsdarlehns innerhalb von 85 v. H. der Gesamtherstellungskosten

Auskünfte über bautechnische Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie bei:
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung - Referat 73 -, Contrescarpe 72, 28195 Bremen (Jan-Niclas Döpkens Tel. 0421/361-95074, E-Mail: jan-niclas.doepkens@bau.bremen.de)

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Darlehen bzw. eines Zuschusses besteht nicht.

Antragsstellung

  • Beratung: Vereinbaren Sie bei Beratungsbedarf zum Förderprogramm gerne einen Termin mit uns.
  • Vorbereitung: Vor Baubeginn ist die Einbeziehung des Bauvorhabens in die Förderung formlos bei Die Senatorin für Bau Mobilität und Stadtentwicklung – Referat 73 -, Contrescarpe 72, 28195 Bremen (Herrn Döpkens, Tel. 0421/361 95074, E-Mail: jan-niclas.doepkens@bau.bremen.de) zur Prüfung der Förderungswürdigkeit anzumelden. Zusätzlich wird neben der technischen Prüfung eine Bonitätsprüfung von der Bremer Aufbau- Bank GmbH durchgeführt.
  • Antrag stellen: Bitte kontaktieren Sie uns damit wir Ihnen die Antragsunterlagen zusenden können und füllen Sie diese anschließend aus.
  • Unterzeichnung des Förderungsvertrages: Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erfolgt die Unterzeichnung des Förderungsvertrages.
  • Mittelabruf: Bei Bedarf können Sie die Mittel bei uns abrufen.

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