14.6.2023 - Vanessa Roth

Rein in die Traumimmobilie

Wohnraumförderung

Mit dem Eigenheimzuschuss für Familien und alleinerziehende Personen wird der Traum vom Eigenheim unterstützt.

© Frank Pusch

Trotz schwieriger Marktgegebenheiten ist der Traum vom Eigenheim für viele groß. Für einige kann da der 2018 gestartete Eigenheimzuschuss ein interessantes Instrument sein, um sich den Traum zu erfüllen. Wir erklären, für wen der Zuschuss gilt, welche Kosten damit gedeckt sind und wie eine Antragsstellung möglich ist. 

Der Eigenheimzuschuss ist ein Instrument mit einer eindeutigen Zielgruppe: Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem Kind in Erwartung. Diese Personengruppen können im Rahmen der Zuschussförderung einen Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro in der Stadtgemeinde Bremen erwarten. Mit diesem können dann die Kaufnebenkosten des Wohnobjekts getragen werden. Wichtig dabei ist: Die Immobilie wird zur Selbstnutzung erworben. 

Das klingt soweit doch schon ganz gut. Doch gibt’s auch hier, wie bei jeder Förderung, einige Voraussetzungen, die antragsstellende Personen zu erfüllen haben: 

  • Antragsstellende dürfen zum Zeitpunkt des Antrags nicht über Wohneigentum verfügen; liegt Wohneigentum außerhalb von Bremen, dann ist dies zu veräußern.
  • Kaufpreis bzw. Gesamtherstellungskosten
    • Neubau / Erstbezug bis maximal 360.000 Euro,
    • Bestandsimmobilien bis maximal 260.000 Euro (ohne Berücksichtigung von Grunderwerbssteuer, Notar und Grundbuchkosten)
  • Energetische Mindeststandards
    • Neubau: energetische Standard KfW 55 Effizienzhaus
    • Bestandsimmobilie: Energieausweis mit Energieeffizienzklasse D. Weist die Bestandsimmobilie eine schlechtere Energieeffizienzklasse aus, ist eine energetische Sanierung innerhalb eines Jahres nach Erwerb mit dem Ziel der Effizienzklasse B oder besser durchzuführen und nachzuweisen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, ist der Zuschuss vollständig zurückzuzahlen. Eigentumswohnungen mit einer schlechteren Energieeffizienzklasse als D werden nicht gefördert.
  • Abschluss des Kaufvertrages erst nach erfolgter Reservierung des Zuschusses bei der BAB.

Wer nun diese Voraussetzungen erfüllt, seine Traumimmobilie gefunden hat und den Eigenheimzuschuss beantragen möchte, kann dies bei der BAB – Die Förderbank tun. Das Antragsverfahren ist zweistufig. 

Im ersten Schritt wird ein Reservierungsantrag, der zunächst Immobilienunabhängig ist, gestellt. Dieser ist vor Abschluss des Kaufvertrags einzureichen. Nach Bestätigung der Reservierung kann der Kaufvertrag abgeschlossen werden. 

Im zweiten Schritt wird der Förderantrag gestellt. Dieser und alle notwendigen Unterlagen sind binnen eines Jahres einzureichen, damit der Zuschuss gestattet wird. 

Jetzt heißt es nur noch: Daumen drücken für die Suche nach der Traumimmobilie! 

Alle weiteren Informationen und benötigen Dokumente sind hier zu finden. 

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