Der BAB-Museumsraum mit einem roten Baum im Vordergrund und einem Mann im Hintergrund

Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW)

Für Unternehmen, die im Land Bremen investieren wollen

Investitionen, die wettbewerbsfähige Arbeitsplätze sichern oder schaffen, sind für das Land Bremen besonders wichtig. Mit zinsverbilligten Darlehen und/oder Zuschüssen (bei besonders förderwürdigen Vorhaben) können wir im Rahmen der GRW Förderung Ihr Investitionsvorhaben unterstützen.

Sie wollen ein Unternehmen gründen, eine Betriebsstätte errichten, Ihr Unternehmen erweitern beziehungsweise modernisieren oder umweltverbessernde Investitionen tätigen? Wir prüfen gerne inwieweit Ihr Vorhaben förderfähig ist. Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich kostenlos beraten!

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) aus Mitteln des Bundes und des Landes Bremen. Ziele der GRW sind Beschäftigung und Einkommen zu sichern und zu schaffen, Wachstum und Wohlstand zu erhöhen, Standortnachteile auszugleichen und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft zu beschleunigen.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU)
  • Große Unternehmen, wenn sie besondere umweltverbessernde Investitionen tätigen
  • Große Unternehmen, bei Errichtungs-, Diversifizierungs- und Erwerbsinvestitionen, jedoch nur in Bremerhaven
  • Ausgenommen sind bestimmte Branchen, wie z. B. Einzelhandel, Gastronomie, Baugewerbe, Beherbergungsgewerbe, Unternehmensberatungen und Handelsvertretungen

Wie wird gefördert?

Förderdarlehen
Das GRW-Programm gewährt vorrangig zinsverbilligte Förderdarlehen, mit

  • Hohen Zinsvergünstigungen (Förderzinssatz)
  • Bis zu zwei tilgungsfreien Jahre
  • Zinsverbilligung bis zu zehn Jahren - Kreditlaufzeit kann länger sein
  • Darlehenshöhe bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten

Zuschüsse
Für besonders bedeutende Vorhaben und besondere Konstellationen können im Einzelfall ergänzend zum Förderdarlehen (oder alternativ) nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Gesamtförderung
Die Gesamtförderung aus Zinsvorteil des Darlehens und Zuschüssen kann je nach Unternehmensgröße und Investitionsvorhaben in Bremen-Stadt bis zu 20 Prozent und in Bremerhaven bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen.

Im Fall von de minimis-Förderungen und bei umweltverbessernden Vorhaben (Förderung der Mehrkosten) können abweichend auch höhere Förderquoten von bis zu 65 Prozent erreicht werden.

Welche Investitionsvorhaben werden gefördert?

  • Errichtung einer Betriebsstätte/Gründungen (Errichtungsinvestitionen)
  • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen)
  • Diversifizierung der Produktion oder grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
  • Übernahme stillgelegter oder durch Stilllegung bedrohter Betriebsstätten (Erwerb der Vermögenswerte und Fortführung)
  • Modernisierung des Produktionsprozesses (Basis: de minimis Verordnung der EU)
  • Investitionen in besondere Umweltschutzvorhaben:
    • Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten:
      Investitionsvorhaben, die über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinausgehen (AGVO*, Art. 36, Abs. 1, 1a, 2 - Buchstabe a und b, 2b und 3 Satz 1)
    • Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten:
      Investitionsvorhaben, mit denen Energieeffizienzgewinne für nicht gebäudebezogene Maßnahmen über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinaus erzielt werden (AGVO, Art. 38 Abs. 1 bis 2b)
    • Investitionsvorhaben zur Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen:
      Investitionsvorhaben, mit denen die Energieerzeugung durch erneuerbare Quellen für den überwiegend betrieblichen Eigenbedarf realisiert wird (AGVO, Art. 41, Abs. 1 und Abs. 5)

*AGVO: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der EU. Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt sowie Verordnung (EU) 2023/1315 vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014.

Was wird gefördert?

  • Investitionen in neue Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens, z. B. bauliche Maßnahmen (Neubau, Umbau, Erweiterungsbau), Anschaffung von Maschinen, Standardsoftware
  • Nettokosten (Beträge ohne Mehrwertsteuer)
  • Nicht gefördert werden: Grunderwerb, (i. d. R.) Fahrzeuge, Eigenleistungen, geringwertige Wirtschaftsgüter (< 1.000 €), Geschäftsanteile und Firmenwerte, (i.d.R.) gebrauchte Wirtschaftsgüter, geleaste Wirtschaftsgüter, gemietete Wirtschaftgüter (Ausnahme: Steuerlicher Verbund zwischen Investor:innen und Nutzer:innen)

Voraussetzungen/Grundsätze:

  • Betriebsstätte im Land Bremen
  • Investitionsbeginn erst nach Antragstellung und Genehmigung bei / durch
    • BAB Bremer Aufbau Bank GmbH (für Investitionen in Bremen-Stadt) bzw.
    • BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (für Investitionen in Bremerhaven)
  • Gewährung von Förderdarlehen erfolgt auf Basis des Bescheides zum Antrag, nach eigenständiger Kreditprüfung
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht

Antragsstellung

  • Vorbereitung: Idealerweise haben Sie bereits einen ersten groben Investitionsplan
  • Beratung: Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns für eine individuelle, kostenfreie Beratung zum Förderprogramm
  • Antrag stellen: Nach dem Beratungsgespräch stellen wir Ihnen die Antragsunterlagen beziehungsweise einen Zugang für eine Online-Antragsstellung zur Verfügung und begleiten Sie im gesamten Antragsprozess. Den Antrag stellen Sie direkt bei uns
  • Antragsentscheidung: Zu Ihrem Antrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von uns.

Erfolgsgeschichten aus der Investitionsförderung


Investitionsförderung
05.04.2024
Pressemitteilung: Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft im Land Bremen erweitert

Im Januar 2024 ist die neue Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW) im Land Bremen gestartet. Mit dem Programm werden vorrangig kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU), die unter anderem eine neue Betriebsstätte gründen, eine bestehende erweitern oder in besondere umweltverbessernde Vorhaben investieren wollen, unterstützt. In Ausnahmefällen können auch große Unternehmen gefördert werden, insbesondere bei Investitionen in besondere umweltverbessernde Maßnahmen.

Zur Pressemitteilung
Wirtschaftsförderung
11.10.2023
"Wir brauchen mehr Bewusstsein für Nachhaltigkeit, gerade bei den Unternehmen!"

Der Gebäudesektor kann entscheidend zur Klimawende beitragen – und noch viel mehr tun. Davon ist Thorsten Drewes überzeugt. Mit seinem Fachbetrieb für Gebäude- und Industrietechnik GEITEKK konzentriert er sich vor allem auf Bestandssanierungen. Und hat mit Unterstützung der BAB jetzt eine neue Immobilie bezogen.

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