Der BAB-Museumsraum mit einem roten Haus im Vordergrund und einer Frau und kleinem Mädchen im Hintergrund

Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Klimafreundlich und altersgerecht wohnen

Achtung!

Aktuell können keine Anträge für die energetische Sanierung für Einzelmaßnahmen gestellt werden. Der Grund hierfür ist die Einstellung der Förderung für Einzelmaßnahmen seitens der KFW.

Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können günstiges Geld und unsere kompetente Beratung nutzen, um den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig zu erhalten und zu verbessern: Mit dem Programm Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften fördern wir mit der Durchleitung von KFW-Mitteln Maßnahmen, die nachhaltig Energiekosten senken und unser Klima schonen. Zudem können Sie den Einbruchschutz verbessern, oder Sie erhöhen durch den Abbau von Barrieren Ihren Wohnkomfort. So können Sie im Alter möglichst lange eigenständig in Ihren eigenen vier Wänden leben.

Auch der Thematik Wasser nach Plan rund um Ihr häusliches Abwasser, Frischwasser, der Kellerfeuchtigkeit und der ökologischen Regenwassernutzung nehmen wir uns an. Dieser Baustein ergänzt mit Mitteln der BAB die Vielseitigkeit unseres Förderprogramms Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Wer wird gefördert?

Wohnungseigentümergemeinschaften

Wie wird gefördert?

mit zinsgünstigen Krediten:

  • annuitätische Darlehen in Höhe von bis zu 750.000 € je Objekt, resp. 50.000 € je Wohneinheit (die aktuelle Konditionsübersicht in der unten anstehenden Dokumentenübersicht)
  • Tilgungszuschüsse bei energetischen Maßnahmen
  • Förderung bis 90 % der förderfähigen Kosten
  • Darlehenslaufzeiten bis zu 10 Jahren
  • Verzicht auf Grundschuldeintragungen
  • Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm "Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften" besteht vier Programmbereichen, die sie beliebig bis zur maximalen Fördersumme kombinieren können. Was in den einzelnen Bereichen gefördert wird und welche Besonderheiten jeweils zu beachten sind ist nachstehend aufgeführt.
Zur optimalen Ausschöpfung der bestehenden Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gern.

Voraussetzungen:

  • Bestandskräftiger Beschluss der WEG über die Maßnahme und die Finanzierung
  • Mindestens 10 % Eigenmittel
  • Der Verwalter muss zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung noch mind. zwei Jahre bestellt sein
  • Rückzahlung des Darlehens ist im Wirtschaftsplan festgeschrieben
  • Maßnahmen- und Objektbewertung durch einen BAB-Sachverständigen
  • Beginn der Maßnahme erst nach Antragstellung und Genehmigung, als Beginn der Maßnahme gilt der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. Vorbereitende Maßnahmen wie die Einholung von Angeboten und Begutachtungen können jedoch durchgeführt werden.

Antragsstellung

  • Beratung: Vereinbaren Sie bei Beratungsbedarf zum Förderprogramm gerne einen Termin mit uns. Auf Wunsch stellen wir das Förderprogramm kostenfrei in einer Eigentümerversammlung vor.
  • Vorbereitung: Holen Sie Angebote entsprechend der jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen ein. Bei energetischen Maßnahmen ziehen Sie bitte einen Energieexperten hinzu. Weitere Vorbereitungen entnehmen Sie bitte dem Antrag. Wichtig: Es dürfen keine Aufträge für die Umsetzung der Maßnahme vor der Förderzusage erteilt werden.
  • Antrag stellen: Den Antrag stellen Sie direkt an uns. Füllen Sie die oben aufgeführten Antragsdokumente aus und fügen die Anlagen hinzu – gerne gehen wir mit Ihnen den Antrag durch, um sicherzustellen, dass dieser vollständig ist und die Bearbeitung somit ungehindert erfolgen kann.
  • Unterzeichnung des Darlehensvertrages: Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erfolgt die Unterzeichnung des Darlehensvertrages.
  • Mittelabruf: Bei Bedarf können Sie die Mittel bei uns abrufen.

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