Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Klimafreundlich und altersgerecht wohnen
Achtung!
Aktuell können keine Anträge für die energetische Sanierung für Einzelmaßnahmen gestellt werden. Der Grund hierfür ist die Einstellung der Förderung für Einzelmaßnahmen seitens der KFW.
Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können günstiges Geld und unsere kompetente Beratung nutzen, um den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig zu erhalten und zu verbessern: Mit dem Programm Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften fördern wir mit der Durchleitung von KFW-Mitteln Maßnahmen, die nachhaltig Energiekosten senken und unser Klima schonen. Zudem können Sie den Einbruchschutz verbessern, oder Sie erhöhen durch den Abbau von Barrieren Ihren Wohnkomfort. So können Sie im Alter möglichst lange eigenständig in Ihren eigenen vier Wänden leben.
Auch der Thematik Wasser nach Plan rund um Ihr häusliches Abwasser, Frischwasser, der Kellerfeuchtigkeit und der ökologischen Regenwassernutzung nehmen wir uns an. Dieser Baustein ergänzt mit Mitteln der BAB die Vielseitigkeit unseres Förderprogramms Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften.
Wer wird gefördert?
Wohnungseigentümergemeinschaften
Wie wird gefördert?
mit zinsgünstigen Krediten:
- annuitätische Darlehen in Höhe von bis zu 750.000 € je Objekt, resp. 50.000 € je Wohneinheit (die aktuelle Konditionsübersicht in der unten anstehenden Dokumentenübersicht)
- Tilgungszuschüsse bei energetischen Maßnahmen
- Förderung bis 90 % der förderfähigen Kosten
- Darlehenslaufzeiten bis zu 10 Jahren
- Verzicht auf Grundschuldeintragungen
- Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm "Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften" besteht vier Programmbereichen, die sie beliebig bis zur maximalen Fördersumme kombinieren können. Was in den einzelnen Bereichen gefördert wird und welche Besonderheiten jeweils zu beachten sind ist nachstehend aufgeführt.
Zur optimalen Ausschöpfung der bestehenden Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gern.
Was wird gefördert?
Gefördert wird unter anderem:
- der Einbau von Heizsystemen mit erneuerbaren Energien
- die Optimierung des Heizungssystems
- die Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- die Dämmung von z.B. Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
- der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Programmbesonderheiten:
- Durchleitung der KfW-Förderdarlehen (261): Energieeffizient Sanieren
- Die aktuellen KfW-Voraussetzungen sind zu beachten
- Tilgungszuschuss auf Darlehenssumme in verschiedenen Stufen ab 5% für Maßnahmen, 50% für den/die Energiexperten:in
- Die Einbindung eines anerkannten Energieeffizienz-Experten:in ist notwendig, eine Liste finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de oder im Bremer Qualitätsnetzwerk www.energie-experten.net (nicht beim Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien)
- Ergänzende regionale Zuschussprogramme, wir beraten Sie gerne
Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem Maßnahmen
- an Außenanlagen, z.B. Wege und Stellplätze
- an Eingangsbereichen, z.B. Haustüren
- zur vertikalen Erschließung, z.B. Rampen, Treppen, Treppenlifte und Aufzüge
- zur Anpassung der Raumgeometrie, z.B. Schwellenbeseitigung, Innentürverbreiterung und Raumgrößenanpassung
- an Sanitärräumen, z.B. bodengleiche Duschen und Halterungsstützen
- für Assistenzsysteme, z.B. Notrufsysteme oder Gebäudetechnik
Programmbesonderheiten:
- Durchleitung des KfW-Förderdarlehen (159): Altersgerecht Umbauen
- Die aktuellen KfW-Voraussetzungen sind zu beachten
Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem
- einbruchhemmende Türen, z.B. Nachrüsten mit Zusatzschlössern
- einbruchhemmende Fenster, z.B. Nachrüsten mit drehgehemmten Fenstergriffen
- Einbau einbruchhemmender Rollläden oder Gittern
- Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- elektronische Anreizsystem, z.B. Gegensprechanlagen mit Videosystem oder Außenbeleuchtung
Programmbesonderheiten:
- Durchleitung des KfW-Förderdarlehen (159): Altersgerecht Umbauen / Einbruchschutz
- Die aktuellen KfW-Voraussetzungen sind zu beachten
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen unter anderem
- zum Schutz vor Kanalrückstau, z.B. Rückstauverschlüsse und Abwasserhebeanlagen
- zur Sanierung von privaten, erdverlegten Abwasserleitungen
- zum Schutz vor Oberflächenwasser, z.B. bei Starkregen
- zur ökologischen Regenwasserbewirtschaftung, z.B. Dachbegrünung, Regenwassernutzung oder Entsiegelung
- zur Sanierung von Trinkwasserinstallationen, z.B. Austausch von Bleileitungen
Programmbesonderheiten:
- Möglichkeit eines Tilgungsfreijahres
- Sondertilgungen und Rückzahlungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
- Bei Kanalsanierungen ist vorab eine Kanalprüfung erforderlich, hierfür gibt es ein Zuschussprogramm der Freien Hansestadt Bremen
Voraussetzungen:
- Bestandskräftiger Beschluss der WEG über die Maßnahme und die Finanzierung
- Mindestens 10 % Eigenmittel
- Der Verwalter muss zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung noch mind. zwei Jahre bestellt sein
- Rückzahlung des Darlehens ist im Wirtschaftsplan festgeschrieben
- Maßnahmen- und Objektbewertung durch einen BAB-Sachverständigen
- Beginn der Maßnahme erst nach Antragstellung und Genehmigung, als Beginn der Maßnahme gilt der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. Vorbereitende Maßnahmen wie die Einholung von Angeboten und Begutachtungen können jedoch durchgeführt werden.
Antragsstellung
- Beratung: Vereinbaren Sie bei Beratungsbedarf zum Förderprogramm gerne einen Termin mit uns. Auf Wunsch stellen wir das Förderprogramm kostenfrei in einer Eigentümerversammlung vor.
- Vorbereitung: Holen Sie Angebote entsprechend der jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen ein. Bei energetischen Maßnahmen ziehen Sie bitte einen Energieexperten hinzu. Weitere Vorbereitungen entnehmen Sie bitte dem Antrag. Wichtig: Es dürfen keine Aufträge für die Umsetzung der Maßnahme vor der Förderzusage erteilt werden.
- Antrag stellen: Den Antrag stellen Sie direkt an uns. Füllen Sie die oben aufgeführten Antragsdokumente aus und fügen die Anlagen hinzu – gerne gehen wir mit Ihnen den Antrag durch, um sicherzustellen, dass dieser vollständig ist und die Bearbeitung somit ungehindert erfolgen kann.
- Unterzeichnung des Darlehensvertrages: Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erfolgt die Unterzeichnung des Darlehensvertrages.
- Mittelabruf: Bei Bedarf können Sie die Mittel bei uns abrufen.
Erfolgsgeschichten rund um die Wohnraumförderung
Die Marktgegebenheiten könnten schlechter nicht sein: Hohe Nachfrage, steigende Zinsen, steigende Preise. Der Immobilienmarkt ist derzeit sicherlich nicht der einfachste. Wer dennoch sein eigenes Zuhause erwerben möchte, kann vielleicht den Eigenheimzuschuss in Anspruch nehmen. Wir erklären, für wen er gilt und was dahintersteckt.
Einfach erklärt: Der EigenheimzuschussSeit dem 1. Juli 2022 gibt es vom Bund eine neue Verpflichtung zur Erstellung eines Mietspiegels. Doch was ist ein Mietspiegel und warum wird dieser nun auch für die Stadtgemeinde Bremen erhoben? Wir geben einen Überblick.
Zum ArtikelDer Wettbewerb "Bremer Umweltpreis" geht in die nächste Runde: Unternehmen aus Bremen und Bremerhaven sind aufgerufen, sich mit herausragenden Produkten, Projekten und Verfahren zur Entlastung von Umwelt und Klima bis zum 31. Mai 2023 um den Umweltpreis zu bewerben.
Zur Pressemitteilung