1.2.2021 - Jann Raveling

Miet- & Wohnraumförderung in Bremen – da haben alle etwas davon!

Wohnraumförderung
Eine Baustelle mit Mehrparteienhäusern und Kräne
Bei Neubauprojekten auf Grundstücken aus öffentlicher Hand immer dabei: Sozialwohnungen © BAB / Jonas Ginter

Sozial geförderter Wohnraum ist Teil jeder nachhaltigen Stadtplanung. So auch in Bremen. Wie sowohl die Investorenseite als auch Bremerinnen und Bremer davon profitieren.

Eine Stadtgesellschaft lebt von ihrer Vielfalt: Von Kulturen, von Perspektiven, von Meinungen, von unterschiedlichen Lebensverhältnissen – eben von der Vielfalt, die uns Menschen ausmacht. Und alle wünschen sich eine angemessene Bleibe, einen Ort zum Wohlfühlen und Leben.

Was ist geförderter Wohnraum?

Die Idee hinter sozial gefördertem Wohnraum ist es, Haushalte mit geringen Einkommen zu unterstützen, die sich am Markt nicht aus eigener Kraft angemessen versorgen können. Denn gerade in den Städten steigen die Mieten seit Jahren stetig an und beispielsweise kinderreiche Haushalte, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung haben es oft schwer, angemessenen Wohnraum zu finden.

Sozial geförderter Wohnraum ist also ein wichtiger Baustein einer lebendigen Stadt. Denn vielfältige Stadtquartiere bereichern den Lebensraum, ermöglichen Chancengleichheit und eröffnen so Menschen neue Perspektiven.

Aus diesem Grund gibt es das Wohnraumförderungsgesetz. Es schreibt unter bestimmten Bedingungen bei Neubau- und Modernisierungsprojekten die Schaffung von günstigem Wohnraum vor. Dieser ist exklusive für Haushalte mit geringerem Einkommen reserviert, die über einen Wohnberechtigungsschein ihren Zugang zu diesem Mietmarkt beantragen können.

Für Privatleute: Sozialwohnungen in Bremen beantragen

Wer über einen Wohnberechtigungsschein verfügt, hat Zugang zu Wohnungen, deren Miethöhe gedeckelt ist. In Bremen sind das bei Neubau-Wohnungen 6,50 bis 7,70 € pro Quadratmeter, bei geförderten Modernisierungen liegt sie bei 5,60 bis 6,00 € pro Quadratmeter.

Um an einen Wohnberechtigungsschein zu gelangen, muss ein Antrag bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eingereicht werden. Hier geht es zur Wohnberechtigungsschein-Stelle.

Die Grundlagen der Wohnraumförderung in Bremen

Wie in allen Bundesländern ist auch in Bremen gesetzlich geregelt, wann und wie viel sozialer Wohnraum gefördert werden kann und muss. Verpflichtend ist die Einrichtung von anteilig 30 Prozent Sozialwohnungen bei Neubau- und Modernisierungsprojekten, wenn sie auf Grundstücken gebaut werden, die aus öffentlicher Hand stammen, das heißt von der Stadt Bremen verkauft wurden. Außerdem, wenn auf bestehenden Flächen neues Baurecht geschaffen wird – also zum Beispiel sich ein Bebauungsplan ändert, der aus Industriegebieten Wohngebiete macht. Die so entstandenen Sozialwohnungen sind für 30 Jahre an die gesetzlichen Vorgaben zur Miethöhe gebunden, danach können sie zu regulären Preisen am Markt angeboten werden.

Aber nicht jedes Sozialwohnungsprojekt muss aus gesetzlicher Pflicht heraus entstehen. Für Investoren kann es durchaus auch aus anderen Gründen interessant sein, sozialen Wohnraum zu schaffen: etwa in einkommensschwachen Stadtteilen, in denen ohnehin kaum höhere Mieten zu erzielen sind oder aus Interesse an einer vielfältigen Mietergemeinschaft im Quartier.

Eine Baustelle und ein Kran von unten
Sozial geförderten Wohnraum zu schaffen ist im Wohnraumförderungsgesetz vorgeschrieben © BAB / Jonas Ginter

Für Investoren: Mit der BAB gemeinsam Wohnraum schaffen

Als Anreiz für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums wird dieser über besonders zinsgünstige Darlehen und mit einem Zuschuss gefördert, die von der BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven vergeben werden. Wer sozialen Wohnraum nach den Vorgaben des Gesetzes schafft – ob freiwillig oder verpflichtend – erhält Zugang zu diesen Darlehen und Zuschüssen.

„Unser Ziel ist es, für Bremen und Bremerhaven nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“ «

Ralf Stapp, Geschäftsführer BAB

Der Bremer Senat seit 2012 für das Land Bremen mehrere Wohnraumförderungsprogramme mit einem Darlehensvolumen von insgesamt rund 184,2 Millionen Euro beschlossen. Damit konnte die BAB bisher seit 2012 in Bremen 81 Neubau-Projekte mit insgesamt 2.087 Sozialwohnungen im Programm fördern, beziehungsweise eine Förderung in Aussicht stellen. Nun wurde das Doppelwohnungsbauförderungsprogramm 2020/2021 mit 85,3 Millionen Euro bewilligt.

„Unser Ziel ist es, für Bremen und Bremerhaven nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Das Wohnraumförderungsprogramm ist dabei ein wichtiger Baustein. Mit dem neuen, Doppelwohnraumförderungsprogramm, sollen pro Jahr 344 Wohneinheiten im Neubau und der Modernisierung gefördert werden, hinzu kommen 75 Wohneinheiten, bei denen die Bindungsfrist in der Stadt Bremen verlängert wird“, sagt Ralf Stapp, Geschäftsführer der BAB.

Konditionen der Wohnraumförderung

Wer gemeinsam mit der BAB sozialen Wohnraum in Bremen schaffen möchte, erhält über die Förderung ein Darlehen für Neubauten in Höhe von bis 110.000 Euro pro Wohneinheit und einen Kostenzuschuss bis zu 15.000 Euro, die maximal 80 Prozent der Gesamtkosten ausmachen dürfen. Als Eigenkapital muss also mindestens 15 Prozent der Investitionssumme eingebracht werden.

Das Darlehen bietet eine Zinsverbilligung von zwei Prozent für die ersten 20 Jahre der Laufzeit, gegenüber dem Marktzins. Nach zwanzig Jahren wird das Darlehen marktüblich verzinst. „Angesichts der aktuellen Zinspolitik schaffen wir damit effektiv ein Darlehen zu Nullzinsen“, rechnet Björn Jantzen, Projektleiter Wohnraumförderung/Durchleitungskredite bei der BAB, vor.

Neben der gesetzlichen Pflicht kann die Förderung auch freiwillig für Bau- oder Modernisierungsprojekte in Stadtteilen beantragt werden, die als besonders förderwürdig gelten. Dieser günstige Kredit erhöhe wiederum die Rendite für Investoren und damit die Attraktivität von geförderten Bauprojekten. „Damit profitieren sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Investoren von unserem Programm. Wir beraten kostenlos und unabhängig, wo und wann eine solche Förderung sinnvoll eingesetzt werden kann“, so Jantzen weiter.

Ein weißes Mehrparteienhaus von außen in der Bremer Neustadt
Das Pilotprojekt "Bremer Punkt" in der Bremer Neustadt © GEWOBA Sven Warnke

Weitere Förderprogramme für Wohnraum

Alle Informationen rund um unsere Förderprogramme erhalten Sie in der Übersicht zur Wohnraumförderung – noch einfacher ist jedoch der persönliche Kontakt zur BAB. „Manchmal lässt sich dieses Programm mit weiteren Förderungen verbinden – zum Beispiel, um energieeffizienten sanieren. Hier entwickeln wir im Laufe des Gesprächs gute Ideen“, so Jantzen, der als Förderlotse Privatpersonen und Unternehmen unabhängig und kostenlos rund um Förderungen für Wohneigentumsneubauten und -sanierungen berät.

Beispiel für erfolgreiche Wohnraumförderung

Ein Beispiel für ein besonders erfolgreiches Neubauvorhaben mit Wohnraumförderung ist der „Bremer Punkt“, ein Pilotprojekt im Bremer Stadtteil Buntentor, das 2018 gleich zwei Wohnungsbaupreise gewann. In dem viergeschossigen Bau wurden acht öffentlich geförderte Wohnungen realisiert. „Das Projekt ist herausragend, weil es generationengerechten und flexiblen Wohnraum schafft, der zugleich bezahlbar ist. Wir freuen uns, mit der BAB unseren Teil dazu beizutragen“, schließt Geschäftsführer Ralf Stapp.

Informationen zur Wohnraumförderung in Bremen und Bremerhaven erhalten Sie bei den Bremer Förderlotsen für nachhaltige Wohngebäude, foerderlotse@bab-bremen.de, Tel.: 0421 9600 454

Eine Übersicht über Bedingungen, Details und Anträge finden sich hier.

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